Antrag vom 11/10/2014
Nr. 338/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Walzgelände in Weilimdorf als Sportfläche?
Flächenrochade auf Grundlage des Flächennutzungsplans

Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Walz ist seit ungefähr zehn Jahren nahezu ungenutzt. In letzter Zeit wurde vorgeschlagen, das Gelände interimsweise als Standort für Flüchtlingsunterkünfte statt des vorgesehenen Geländes des ehemaligen „Blick Solitude“ zu nutzen. Dieser Vorschlag scheitert bisher am Baurecht, weil das Walz-Areal Landwirtschaftsfläche mit Ergänzungsfunktion im Außenbereich ist.
Mit dem Antrag 670/2009 „Wohnbebauung auf dem Gelände der Gärtnerei Walz in Stuttgart-Weilimdorf“ vom 04.11.2009 hatten die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und Freie Wähler eine Wohnbebauung vorgeschlagen. Daraufhin erarbeitete das Referat Städtebau und Umwelt die umfangreiche GRDrs 664/2010 vom 24.05.2011, in der detailliert nachgewiesen wird, dass das Walz-Gelände aus verschiedenen Gründen für eine Wohnbebauung ungeeignet ist. Die vorgebrachten Argumente sind für uns plausibel, weshalb wir eine Wohnbebauung auf dem Walzgelände ablehnen.
Unter anderem scheitert eine Wohnbebauung an der Erschließung für den Autoverkehr wegen der notwendigen Querung der Stadtbahngleise, die in der Hauptverkehrszeit von 24 Stadtbahnen je Stunde befahren wird. Auch die Lärmemissionen der angrenzenden Sportanlagen sowie Verkehrslärm sind mit einer Wohnbebauung nicht vereinbar.
Eine weitere landwirtschaftliche Nutzung der Fläche halten wir für wenig realistisch, aufgrund der eingezwängten Lage zwischen den Stadtbahngleisen und dem Sportgelände der SG Weilimdorf.
In Weilimdorf leben viele junge Familien, deshalb ist davon auszugehen, dass auch künftig die sportliche Betätigung eine tragende Säule der Freizeitgestaltung bleiben wird. Um dem Vereins- und Individualsport auch künftig Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, halten wir es für notwendig, das Walzgelände ausschließlich als Grün- bzw. Sportfläche vorzusehen.
Im Flächennutzungsplan ist auf Weilimdorfer Gemarkung im Gewann Froschäcker bereits eine Fläche für Sportnutzungen, insbesondere für ein mögliches Frei- und Hallenbad, vorgesehen. Ein Sportgelände an dieser Stelle, nördlich des Schnatzgrabens, ist problematisch aufgrund der schlechten Erschließung und der massiven Eingriffe in intakte Freiflächen direkt neben dem FFH-Gebiet Fasanengarten. Zudem müssten aufgrund der Hanglage große Erdbewegungen vorgenommen werden. Dagegen ist das Walzgelände gut an den Verkehr angebunden und die Flächen sind zum großen Teil bereits versiegelt. Dazu kommt sicher ein Synergieeffekt mit dem bestehenden Sportgelände.


Wir beantragen:

Die bisher geplanten Nutzungen auf dem Walzgelände und dem Gewann Froschäcker werden getauscht. Somit wird das Walzgelände zur Sportfläche mit möglicher Frei- oder Hallenbadnutzung und das Gewann Froschgraben zur landwirtschaftlichen Fläche mit Ergänzungsfunktion.


Clarissa Seitz Gabriele Munk Peter Pätzold


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