Haushaltsantrag vom 10/19/2023
Nr. 5084/2023

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Kompetenzstelle „Serielles Sanieren“ beim EBZ schaffen

Begründung/Erläuterung

Das sogenannte „Energiesprong-Prinzip“ kommt aus den Niederlanden und steht für serielles Sanieren mit vorgefertigten Elementen auf einem „NetZero-Standard“ oder Null-Energie-Standard. Bei der Methode werden die zu sanierenden Gebäude zunächst per 3-D-Scan erfasst, sodass die Fassaden- und Solardachelemente inklusive der damit verbundenen Anlagentechnik (z.B. Wärmepumpenmodule) sowie Fenster und Dämmteile, die eingebaut werden sollen, millimetergenau vorgefertigt werden können. Auf der Baustelle lassen sie sich dann schnell montieren und ermöglichen oftmals eine Sanierung im bewohnten Zustand. Die energetische Sanierung findet im Gegensatz dazu bisher mit einem hohen Anteil handwerklicher Arbeit auf der Baustelle statt und verursacht dadurch meist mehrmonatige Bauzeiten sowie Einschränkungen durch Baustelleneinrichtungen, Wirtschaftsverkehr sowie negative Effekte auf das umliegende Quartier, in Form von Lärm und Staub.

Insbesondere für die Wohnungswirtschaft und den Geschosswohnungsbau ist der Ansatz sowohl ökonomisch sinnvoll als auch ökologisch vorteilhaft, da eine multifunktionale Gebäudehaut aus einer Hand hergestellt wird, Gewerbe eng zusammenarbeiten und auf der Basis modernster bautechnologischer Verfahren ein hoher Energiestandard mit standardisierten Komponenten erreicht werden kann. Hierbei besteht auch die Chance, vollständig kreislauffähige Bauteile einzusetzen.

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft „GEWOBAU“ aus Erlangen saniert gegenwärtig 6.000 Wohneinheiten nach dem „Energiesprong-Ansatz“ und wird hierbei von der DENA betreut. Flankiert wird das Serielle Sanieren vom gleichnamigen Bundesförderprogramm beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie aktuell einem laufenden Förderprogramm des Landes beim KIT. Je nach Ambitionsniveau der Sanierung werden bei letzterem Vorhaben mit bis zu 220 Euro je m² gefördert, zuwendungsberechtigt ist die Bauherrschaft als Investitionsträger.


Wir beantragen:

Das EBZ erhält ab 2024ff einen Sonderzuschuss in Höhe von 80.000 Euro p.a. zur dauerhaften Finanzierung einer Beratungsstelle für „Serielle Sanierung", der Dokumentation entsprechender Pilotvorhaben in Stuttgart sowie zur Förderung der Vernetzung von Firmen, Gewerken und Hochschulen.



Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zu veranschlagen sind:
Zweck/ THH
EHH
FHH
2024
2025
2026
2027
2028
2029 ff
- in Tausend Euro -
Sonderzuschuss EBZ
X
80
80
80
80
80
80
Finanzbedarf (gesamt)
80
80
80
80
80
80
Nettobelastung der Haushaltsjahre im Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt (Investitionen), zutreffendes ankreuzen

In Anmeldeliste (Rote Liste) enthalten
ja
nein
X
Wenn in Anmeldeliste enthaltenSeiteTHH,
Referat
Prio./lfd. Nr.
GRDrs (Mitteilungsvorlage)
Ranking-Nr. im BHH-Verfahren
Antrags-Nr. Bezirksbeiratsantrag

Gezeichnet:
Christoph Ozasek, Ina Schumann, Verena Hübsch, Deborah Köngeter, Thorsten Puttenat


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