Antrag vom 03/18/2024
Nr. 82/2024

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und Weinbauflächen: Kriterien müssen zukunftsfest sein – und Landwirt*innen unterstützen

Pachtvergabe städtischer Landwirtschaftsflächen
Die Flächenknappheit erhöht den Druck bei den landwirtschaftlichen Betrieben enorm. Wenn Neuvergaben von Flächen anstehen, muss gewährleistet sein, dass die in 2017 und 2018 erarbeiteten Kriterien und Beschlüsse zur Umsetzung kommen (WA 27.10.2017 und GRDrs 212/2018Ergänzung im GR 28.06.2018).
Da die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs ein sehr anspruchsvoller Beruf ist, möchten wir zu den bisher kommunizierten und beschlossenen Kriterien die Einführung eines weiteren Kriteriums prüfen, um die Eignung der Bewerber*innen sicherzustellen. Die Vergabe soll vorrangig an Landwirt*innen mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung (mindestens Gesellenausbildung) erfolgen. Dazu soll die Stadt zeitnah auch eine Stellungnahme des Bauernverbands Stuttgart einholen.


Verpachtung Weinbauflächen
Damit der stadtbildprägende Steillagenweinbau in Stuttgart weiterhin gut bewirtschaftet werden kann, müssen die Trockenmauern der städtischen Grundstücke ebenfalls saniert werden. Da sich das städtische Förderprogramm jedoch an Privateigentümer*innen richtet, und die Pächter*innen von städtischen Flächen nicht darauf zugreifen können, muss dafür eine Lösung gefunden werden.
Als Eigentümerin der Flächen muss die Stadt dafür Sorge tragen, dass die Trockenmauern Zug um Zug zu saniert werden. Dafür muss ein Konzept einschließlich der Kosten vorlegt werden.
Um mehr Pächter*innen für die Bewirtschaftung von schwer zu bewirtschaftenden Steillagen zu gewinnen, sollte die Stadt möglichst wenige Hürden für eine Verpachtung errichten. Wir schlagen daher eine Senkung der Pacht vor, um wieder mehr Flächen in eine Verpachtung zu bringen.

Ökologische Kriterien und Biodiversitätsförderung
Die landwirtschaftlichen Flächen haben auch in Stuttgart eine durchaus große Bedeutung für die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln. Das Konzept „vom Hof auf den Tisch“ mit regionalem und gesundem Essen ist genau das, was viele Stuttgarter*innen schätzen.
Dabei muss der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität ein vordringliches Ziel bei der Bewirtschaftung der Flächen sein. Deshalb müssen dafür besondere Anforderungen gelten. Es liegt in der besonderen Verpflichtung der öffentlichen Hand, der Biodiversitätskrise zu begegnen, und einen besonders verantwortlichen Umgang mit städtischen Flächen in ökologisch sensiblen Bereichen einzufordern. Auf Grünlandflächen soll daher grundsätzlich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden. Eine selektive Einzelpflanzenbehandlung von Giftkräutern oder invasiven Kräutern sollte jedoch je nach Einschätzung der Fachverwaltung auf Grünland möglich bleiben.


Deshalb beantragen wir:

1. Die Verwaltung berichtet über den Stand der Umsetzung der im WA 27.10.2017 vorgestellten Kriterien und der beschlossenen GRDrs 212/2018 Ergänzung.
2. Die Stadt prüft die Einführung des Kriteriums „Ausbildungsberuf“ bei der Pachtvergabe städtischer Landwirtschaftsflächen in geeigneter Form.
3. Für Weinbauflächen trägt die Stadt als Eigentümerin der Flächen Sorge dafür, dass die Trockenmauern Zug um Zug saniert werden und legt hierfür ein Konzept und Kosten vor, um im nächsten Doppelhaushalt darüber zu befinden.
4. Die Stadt verzichtet für Flächen des Steillagenweinbaus auf Pacht oder setzt diese symbolisch auf 1 €.
5. Die Verwaltung zeigt Wege auf, wie auf landwirtschaftlichen Flächen die Artenvielfalt gestärkt werden kann, beispielsweise durch Grünstreifen für Insekten o. ä..
6. Auf Grünlandflächen wird auf einen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet.


Gez.



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