Anfrage vom 09/20/2012
Nr. 295/2012

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Datenweitergabe bei der Stadt Stuttgart: Gruppenauskünfte aus dem Melderegister

Das bestehende Meldegesetz des Landes erlaubt es Kommunen, bestimmte Datensätze über die eigenen Bürgerinnen und Bürger an Dritte weiterzugeben, ohne dass diese jemals erfahren, ob und an wen ihre Datensätze verkauft wurden. Die städtischen Melderegister teilen dem Antragsteller beispielsweise den vollständigen Namen oder die Adresse von Einzelpersonen mit. Jedoch lassen sich bei den Melderegistern auch so genannte Gruppenauskünfte einholen. Diese Datensätze beziehen sich dann auf eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern.

So hat die Stadt Stuttgart im vergangenen Jahr insgesamt 170.000 Auskünfte erteilt und dafür Gebühren in Höhe von 650.000 Euro eingenommen. Nach den jüngsten Medienberichten über einen verstärken „Datenhandel“ von Kommunen wollen wir Liberalen von der Stadtverwaltung detaillierte Auskunft darüber haben, was es mit diesen Gruppenauskünften auf sich hat.

Wir fragen daher:
  1. Wie viele Gruppenauskünfte wurden in den letzten fünf Jahren erteilt? Wie hoch waren in deren Zusammenhang die erzielten Einkünfte?
  2. Welche Daten wurden im Rahmen der Gruppenauskünfte dem Antragsteller mitgeteilt?
  3. Hat die Meldebehörde im Sinne des § 32 Abs. 4 Meldegesetz (MG) die Gruppenauskünfte mit Auflagen versehen?
  4. Wer waren die zwanzig häufigsten Antragsteller für Gruppenauskünfte in den letzten fünf Jahren?
  5. Welches berechtigte Interesse an einer Gruppenauskunft haben diese Antragssteller geltend gemacht?
  6. Wie hoch liegt der Gebührensatz für Gruppenauskünfte bei anderen Kommunen in der Region Stuttgart?



Bernd Klingler Prof. Dr. Dr. Heinz Lübbe Michael Conz
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender



Carmen Hanle Dr. Matthias Oechsner Dr. Günter Stübel


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