Haushaltsantrag vom 10/19/2017
Nr. 436/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 37
Gute Beratung für Menschen in Notsituationen sichern

I Wartezeiten bei der Schuldnerberatung reduzieren – Ausbau der Kapazitäten für eine zeitnahe Beratung

Überschuldeten Familien und Personen bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Probleme nachhaltig zu helfen, ist gesetzlicher Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart. Nur mit Hilfe der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart kann dieser Auftrag in angemessenem Umfang erfüllt werden.
Die aktuelle Personalkapazität bei der Sozialen Schuldnerberatung in Stuttgart reicht allerdings nicht mehr aus, um eine zeitnahe Beratung sicher zu stellen.
Die Wartezeiten bis zum Beginn der Beratung von überschuldeten Personen lassen sich durch den Ausbau der Beratungskapazitäten mit Hilfe qualifizierter Sachbearbeitung mit relativ geringen Personalkosten erfolgversprechend verkürzen (GRDrs 74/2017 „Soziale Schuldnerberatung in Stuttgart“).


Wir beantragen daher:

Für den Ausbau der Beratungskapazität durch Schaffung von drei
zusätzlichen Stellen Sachbearbeitung werden im Ergebnishaushalt
Mittel bereitgestellt in Höhe von

2018 119.000 EUR
ab 2019 121.000 EUR


II Sicherstellung durchgängiger täglicher Öffnungszeiten bei der Bahnhofsmission Stuttgart

Zur Sicherstellung der gegenwärtigen Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 6:30 bis 22:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 22:00 Uhr und um die mehrfache, gleichzeitige Beanspruchung durch eine gewachsene Zahl an Rat- und Hilfesuchenden zu bewältigen, müssen die Träger der Bahnhofsmission Stuttgart an allen Tagen des Jahres mindestens zwei hauptamtliche Mitarbeitende im Dienst bereitstellen. Hierfür benötigen die Träger einen entsprechend angepassten städtischen Zuschuss (GRDrs 80/2017 „Erhöhung der städtischen Förderung der Bahnhofsmission Stuttgart“).


Wir beantragen daher:

Zur Mitfinanzierung des Mehrbedarfs bei der Bahnhofsmission Stuttgart werden
analog zur Förderungssystematik der Tagesstätten für Menschen mit
besonderen Schwierigkeiten zusätzliche Mittel bereitgestellt in Höhe von:

2018 27.000 EUR
ab 2019 28.000 EUR


III Anpassung der finanziellen Förderung des Vereins Arbeitskreis Leben Stuttgart e.V.

Der Verein Arbeitskreis Leben Stuttgart e.V. (AKL) bietet in Stuttgart Hilfen für Menschen in Lebenskrisen, insbesondere für suizidgefährdete Menschen und auch für Angehörige und Hinterbliebene nach Suizid an.
In der Vergangenheit konnte der Verein die Finanzierung seiner Arbeit neben den Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart, des Landes Baden-Württemberg, eines Fördervereins sowie über Spenden durch einmalige Einnahmen in Form von zwei größeren Bußgeldbeträgen sicherstellen. Diese Mittel werden bis Ende 2017 aufgebraucht sein.
Der Arbeitskreis Leben benötigt für die dauerhafte Sicherstellung seiner wichtigen Arbeit im Bereich der Suizidprophylaxe und der Arbeit mit Angehörigen deshalb ab 2018 zusätzliche Mittel (GRDrs 118/2017 „Förderung des Vereins Arbeitskreis Leben Stuttgart e.V. ab 2018“).


Wir beantragen daher:

Zur Sicherstellung der Arbeit des Vereins Arbeitskreis Leben e.V. wird der
städtische Fördersatz wie folgt angehoben:

2018 30.000 EUR
ab 2019 33.000 EUR


Anna Deparnay-Grunenberg Andreas G. Winter


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