Antrag
vom
10/08/2014
Nr.
285/2014
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Fundierte Diskussion über die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung bei der Landeshauptstadt Stuttgart vorbereiten
§ 18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienstes TVÖD, der für die Stadt Stuttgart gilt, sieht bereits seit 2007 die Einführung einer leistungsbezogenen Bezahlung vor. Dabei soll ein Topf von 2 % der ständigen Monatsentgelte der Beschäftigten leistungsbezogen ausgeschüttet werden. Die Tarifvertragsparteien haben allerdings die Einzelheiten für das System der leistungsbezogenen Bezahlung nicht geregelt, sondern hierfür nur einen Rahmen gesetzt. Der Tarifvertrag hat die Betriebsparteien, d.h. die Verwaltungsspitze und den Gesamtpersonalrat beauftragt, in einer Dienstvereinbarung die Einzelheiten für ein solches System gemeinsam selbst zu erarbeiten zu festzulegen.
Bei der Stadt Stuttgart konnte bisher keine Einigung zwischen den Betriebsparteien über die Einführung eines solchen Systems erzielt werden.
Der Gemeinderat der LHS hat mit Gültigkeit bis zum 31.12.2013 beschlossen, übertariflich das gesamte zur Verfügung stehende Leistungsentgeltvolumen pauschal an alle Mitarbeiter auszuschütten.
Im Grundsatz sehen wir eine leistungsorientierte Vergütung von Mitarbeitern, egal ob in der Wirtschaft oder der Verwaltung, als gerechten und motivierenden Teil eines Gesamtvergütungskonzepts an. Das Motto „Leistung soll sich lohnen“ ist für uns ein elementares Element unserer Wirtschaftsordnung.
Allerdings kann eine leistungsorientierte Vergütung auch nicht um jeden Preis eingeführt werden. Wenn z.B. der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den ausgeschütteten Beträgen stünde, oder wenn es bei der Beurteilung der Leistung offensichtlich weite Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung gäbe, in denen diese gar nicht objektiv oder nur mit zu großem Aufwand messbar wäre, dann dürfte man dies nicht ausblenden.
Eine großflächige Diskussion innerhalb der Mitarbeiterschaft über Ungerechtigkeitsfragen in einem solchen System wäre kontraproduktiv.
Wir möchten, dass die Personalverwaltung und unser Gesamtpersonalrat die Chancen und Risiken eines solchen Systems gemeinsam offen und fair diskutieren und abwägen. Dabei darf es auf beiden Seiten keine ideologischen Scheuklappen geben.
Wir beantragen daher:
1.) Die Stadtverwaltung, das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser, legt dem Gemeinderat eine Vorlage zum Thema leistungsorientierte Bezahlung der städtischen Beschäftigten vor.
a) Darin wird ein Vorschlag für ein System der leistungsorientierten Bezahlung einschließlich transparenter sowie objektivierbarer Kriterien zur Leistungsbewertung im Detail erklärt.
b) Der personelle Aufwand und die Kosten für die Einführung und Anwendung des Systems werden verlässlich beziffert und begründet.
2.) Erfahrungen anderer Kommunen / öffentlicher Verwaltungen mit leistungsorientierter Bezahlung werden ausführlich dargestellt.
3.) Spätestens im zweiten Quartal 2015 soll in den Gremien des Gemeinderats eine umfassende Diskussion auf der Grundlage der Vorlage und Informationen durchgeführt werden.
4.) Für das Jahr 2014 wird, wie in den vergangenen Jahren, auch der gesamte zur Verfügungen stehende „Topf“ pauschal an alle Mitarbeiter ausgeschüttet.
Alexander Kotz Prof. Dr. Dorit Loos Jürgen Sauer
Fraktionsvorsitzender
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