Antrag und Anfrage vom 10/20/2011
Nr. 817/2011

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Schulentwicklungsplanung Gute Kommunikation mit Eltern und Lehrern

Das umfassende Werk zur Schulentwicklungsplanung zeigt deutlich auf, wie eng der Raumbedarf für Unterricht mit pädagogischen Konzepten (Werkrealschule, Gemeinschaftsschule, Campusschule, Schulzentren, in denen Inklusion realisiert werden kann) mit den Schulgebäuden, für die die Stadt verantwortlich ist, verknüpft ist. Die neue Landesregierung hat sich vorgenommen Veränderungen im Schulbereich voranzutreiben, dies betrifft sowohl die pädagogischen Konzepte, wie auch mit der angekündigten Neuerung der Schulraumrichtlinien, wieder die Schulgebäudeinfrastruktur.

Mit der Schulentwicklungsplanung will die Landeshauptstadt Stuttgart darauf regieren und mittelfristig die "richtigen" Schulräume in Stuttgart zur Verfügung stellen. Die Schulentwicklungsplanung gibt den umfassenden Veränderungen, verursacht durch demografischen Wandel und dem klar erkennbaren Streben nach höheren Schulabschlüssen, ein Gesicht. Diese massiven Veränderungen können erfolgreich nur gelingen, wenn alle Beteiligten früh und umfassend informiert werden, ihre Bedenken ernst, und ihre Anregungen aufgenommen werden.

Dies hat bisher weniger gut funktioniert. Die Beteiligung der Betroffenen war so gestaltet, dass von einer echten Beteiligung und Mitnahme - insbesondere der künftigen Schüler und deren Eltern - keine Rede sein kann. Im weiteren Verlauf der Beratungen zum Schulentwicklungsplan soll die Beteiligung der Schulgemeinschaft gewährleistet sein, wie dies im Schulgesetz Baden-Württemberg auch gefordert ist. (§ 47 Schulgesetz,
Abs. 2, 3, 4,)

Hinzukommt, dass sich die Schulentwicklungsplanung auf die öffentlichen Schulen bezieht. Schulen in freier Trägerschaft und ihre Schüler - in Stuttgart mehr als 15% der aller Stuttgarter Schüler - bleiben außen vor.


Wir beantragen:

Das Votum der Schulkonferenzen, die bis Ende November konstituiert sein werden, ist in den weiteren Prozess der Schulentwicklung mit einzubeziehen.
Außerdem soll der Beratungsverlauf in Zukunft so gestaltet werden, dass die Schulkonferenz ausreichend Gelegenheit zur Diskussion der Prüfauftrage und Handlungsempfehlungen bekommt.

Wir bitten um einen Bericht im Schulbeirat.

Wir fragen:
  1. Die neue Landesregierung hat angekündigt die Schulraumrichtlinien zu ändern. Inwieweit werden die geänderten vorgaben in die künftige Schulentwicklungsplanung integriert und wie flexibel ist die Schulentwicklungsplanung für derartige Änderungen.
  2. Wie sind die Schulen in freier Trägerschaft in die weitere Schulentwicklungsplanung einbezogen?
  3. Die Grundschulempfehlung soll wegfallen. Wie wirkt sich dies auf die Schulentwicklungsplanung aus?






Jürgen Zeeb Christoph Gulde Rose von Stein
Fraktionsvorsitzender


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