Anfrage vom 03/31/2015
Nr. 109/2015

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Unterbringung weiterer Kriegsflüchtlinge aus dem Nahen Osten

Es ist absehbar, dass die Zahl der Kriegsflüchtlinge aus den Ländern des Nahen Ostens (Syrien und Irak) in den nächsten Monaten nicht ab-, sondern weiter zunehmen wird. Zugleich kommen in der Region weitere Unruhegebiete mit bürgerkriegsartigen Verhältnissen hinzu, vor allem Libyen und Yemen. Auch von dort muss mit Kriegsflüchtlingen gerechnet werden. Wie von offizieller Seite (u.a. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zu hören ist, sind die zu erwartenden Flüchtlingszahlen aus den genannten Krisen- bzw. Kriegsgebieten wesentlich höher als noch zu Jahresende 2014 angenommen.

Damit kommen auch auf Stuttgart - früher als erwartet - mehr Flüchtlinge zu, als in den vorhandenen und den geplanten Unterkünften aus den Tranchen 1 und 2 bereitstehen werden. Schon jetzt werden zusätzliche private Gebäude angemietet.

Zugleich ist zu hören, dass in Deutschland eine große und beständig wachsende Zahl von Wirtschaftsflüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern wie Serbien, Makedonien, Bosnien und Herzegowina sich aufhält, die Asyl beantragt haben und entsprechend untergebracht werden müssen. Ihnen zugerechnet werden muss die große Gruppe der rechtskräftig abgelehnten, aber dennoch geduldeten Asylbewerber aus den genannten südeuropäischen Ländern. Es sei daran erinnert, dass die Bundesrepublik vor wenigen Wochen vom serbischen Ministerpräsidenten für die Aufnahme und Versorgung dieser Personengruppen in scharfer Form gescholten wurde.

Wir fragen:
  1. Wie hoch ist die Zahl (prozentual und in absoluten Zahlen) der Bewohner von Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften, die aus sicheren Herkunftsländern stammen?
  2. Wie würde sich das Problem der Unterbringung echter Kriegsflüchtlinge darstellen, wenn die Kreise der Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern und der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber entfallen würden (weil rückgeführt oder aus der öffentlichen Versorgung herausgenommen)?
  3. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zur Lösung des angesprochenen Problems zu ergreifen? Für Beantwortung und Bericht bis spätestens 18. Mai im SGA wären wir dankbar.






Prof. Lothar Maier Bernd Klingler Dr. Heinrich Fiechtner Eberhard Brett




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