Antrag vom 11/04/2014
Nr. 323/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Gute Bildung für alle Kinder in Stuttgart
Schulkindbetreuung muss auch für Flüchtlingskinder möglich sein!

Erst vor kurzen wurden auf dem landesweiten Flüchtlingsgipfel in Stuttgart die Bedingungen für die Aufnahme von Flüchtlingen definiert. Kommunen und Land haben sich dabei verpflichtet, diese dringende humanitäre Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung zu tragen. Dieses Bekenntnis muss jetzt in der gelebten Praxis vor Ort sichtbar werden.
Ausgangspunkt dieses Antrags ist die derzeitige Situation von schulpflichtigen Flüchtlingskindern: Momentan besuchen ca. 500 Kinder und Jugendliche die Stuttgarter IVK-Klassen (Internationale Vorbereitungsklassen). Sie werden in 72 Klassen beschult, davon sind 37 IVK-Klassen im Grundschulbereich. Insgesamt hat sich die Zahl dieser IVK-Klassen im Vergleich zum vergangenen Schuljahr verdoppelt, nachdem zusätzliche Lehrerstellen durch das Land zur Verfügung gestellt wurden. Die momentanen Schülerzahlen haben allerdings nur vorläufigen Charakter und steigen weiter an.
Eine wichtige Aufgabe für uns in Stuttgart muss es nun sein, die Schülerinnen und Schüler aus den IVK-Klassen auch in unser System der Schulkindbetreuung zu intergieren – insbesondere im Grundschulbereich. Es ist unbestritten, dass wir gerade in Stuttgart ein pädagogisch hochwertiges Angebot im Bereich der Schulkindbetreuung in unseren Schülerhäusern und Ganztagsschulen haben. Umso wichtiger erscheint es, dass dieses Angebot auch für Flüchtlingskinder offen gehalten werden muss. Besonders im Hinblick auf eine gute Sprachförderung, aber auch um eine bessere soziale Integration der Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Wo nötig sollten auch die Traumata dieser Kinder, mit Unterstützung der Jugendhilfe, aufgefangen werden können.
Leider scheint die Teilnahme der Flüchtlingskinder an den Betreuungsangeboten, nicht an allen Schulen möglich zu sein. In vielen Schülerhäusern, die formal als Hort an der Schule betrachtet werden können, sind die Träger der Angebote nicht ohne weiteres bereit Flüchtlingskinder zu betreuen. Ähnlich sieht es an unseren Ganztagsschulen aus. Auch hier ist die Beschulung der Flüchtlingskinder am Nachmittag nicht klar geregelt.
Es kann nicht sein, dass wir es in Stuttgart nicht schaffen, in einer für das Wohlergehen von Flüchtlingskindern existentiellen Frage, einheitliche Standards zu schaffen.

Aus diesem Grund beantragen wir:

1. Die Verwaltung berichtet im nächsten Schulbeirat über die Situation bei der Schulkindbetreuung in Bezug auf Flüchtlingskinder.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 14/15 in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt, ein einheitliches Konzept für die Betreuung von schulpflichtigen Flüchtlingen in Schülerhäusern und Ganztagsschulen vorzulegen.


Vittorio Lazaridis Benjamin Lauber Peter Pätzold



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