Wird eine Befreiung von der Baumschutzsatzung erteilt, darf also ein Baum gefällt werden, so sind Ersatzbäume auf dem Grundstück zu pflanzen. Ist dies nicht möglich, so ist in Zukunft zumindest eine Ersatzzahlung zu leisten. In der GRDrs 396/2013 ist vorgesehen, dass pro notwendig werdendem Ersatzbaum folgende Beträge zu zahlen sind
in Zone 1 6 000 Euro und in Zone 2 4 500 Euro.
Wir meinen, dass mit diesem Geld finanzierte Bäume auf neuen Baumstandorten gepflanzt werden müssen, die also erst herzustellen sind. Nur so kann das Ziel der Baumschutzsatzung erreicht werden. Laut Vorlage kostet die Herstellung und Bepflanzung von neuen Baumquartieren
10 500 Euro bzw. 7 300 Euro,
je nachdem, ob es sich um Baumquartiere mit Baumrost oder um Baumquartiere mit offenem Baumbeet handelt (Kostenstand Frühjahr 2011). Wir meinen, dass Ersatzzahlungen die tatsächlichen Kosten von Baumpflanzungen abbilden müssen. Neupflanzungen von Bäumen in diesem Zusammenhang sollten nicht von der Stadt subventioniert werden müssen. Deshalb beantragen wir:
Folgende Ersatzzahlungen werden vorgesehen
in Zone 1 9 700 Euro und in Zone 2 8 200 Euro. Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende