Haushaltsantrag
vom
10/20/2015
Nr.
858/2015
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Haushalt 2016/2017
Landesbehindertengleichstellungsgesetz / Umsetzung der UN-Behindertenrechts- konvention
Die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion unterstützt die Umsetzung der Ziele, die sich aus der Verpflichtung zur Umsetzung der UN-BRK und durch das neue L-BGG für die Stadtgesellschaft ergeben. Auf den Behindertenbeauftragten und dessen Geschäftsstelle kommen in diesem Zusammenhang neue und zentrale Aufgaben zu:
Der Behindertenbeauftragte soll die Behörden und MitarbeiterInnen der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisieren. Er soll die Verwaltung bei allen Fragen in der Politik für Menschen mit Behinderung beraten und eng mit ihr zusammenarbeiten.
Der Behindertenbeauftragte wird Kraft Gesetzes auch als Ombuds- und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige tätig.
Desweiteren sind die Behindertenbeauftragten nach § 15 Abs. 4 L-BGG bei allen Vorhaben, die die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, im Rahmen des Anhörungs-, Stellungnahme- und Auskunftsrechts zu beteiligen.
Die Stelle des Beauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart für die Belange von Menschen mit Behinderung wird weiterhin im
Ehrenamt
ausgeübt. Der Behindertenbeauftragte wird bisher durch eine Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle unterstützt. Die Aufgabenzuwächse sind mit den bisherigen Kapazitäten nicht zu leisten.
Wir beantragen:
Für die Geschäftsstelle des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart wird
1 zusätzliche Sachbearbeiterstelle
geschaffen.
Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.
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