Haushaltsantrag vom 10/21/2021
Nr. 1087/2021

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2022/2023
Übernahme von Kinderbetreuungskosten in atypischen Fällen

Begründung:

Bei den sogenannten atypischen Kinderbetreuungsfällen handelt es sich um Einzelfälle, bei denen für die Leistungsberechtigten wegen der fehlenden Kinderbetreuung eine Arbeitsaufnahme, eine Erweiterung der Arbeitszeiten, eine flexible Arbeitszeit oder ähnliches erschwert bzw. verhindert wird. Die Kinderbetreuung kann in diesen Fällen nicht über reguläre institutionelle Angebote abgedeckt werden, z.B. in Randzeiten, in Ferienzeiten u.a.

Der Abteilung SI-IP stehen Mittel für kursbegleitende Kinderbetreuung zur Verfügung, die jedoch zweckgebunden sind. Eine Einzelförderung für die Zielgruppe-Erziehungsberechtigte mit kleinen Kindern unter 3 Jahren ist in der Konzeption für die kursbegleitende Kinderbetreuung nicht vorgesehen, so dass die Mittel dem Jobcenter nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Nachdem es sich ausschließlich um atypische Fälle zur Überbrückung handelt, bei denen die Arbeits-/Ausbildungsaufnahme ansonsten scheitern würde bzw. den Frauen die Fortsetzung der Arbeit oder Ausbildung nicht möglich wäre, beantragen wir:

In das Budget des Jobcenters werden Mittel für die Übernahme atypischer Kinderbetreuungskosten (Kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16 a SGB II) wie folgt eingestellt:

Für die Jahre:

2022: EUR 20.000,00

2023: EUR 20.000,00

gezeichnet:

Sibel Yüksel Dr. Matthias Oechsner
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender

Doris Höh Eric Neumann Armin Serwani


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