Haushaltsantrag vom 10/20/2015
Nr. 929/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP
Betreff

Haushalt 2016/2017
Landesbehindertengleichstellungsgesetz/
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Wir unterstützen die Umsetzung der Ziele und die Bemühungen, die sich aus der Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) für die Stadtgesellschaft ergeben. Auf den Behindertenbeauftragten und dessen Geschäftsstelle kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zu. Die Stelle des Beauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart für die Belange von Menschen mit Behinderung wird weiterhin im Ehrenamt ausgeübt. Sie wird bisher durch eine Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle unterstützt. Der Behindertenbeauftragte soll die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung in den Behörden vor Ort stärken, indem er diesen Personenkreis in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung berät und mit der Verwaltung zusammenarbeitet. Kraft Gesetzes wird der Behindertenbeauftragte auch als Ombuds- und Anlaufstelle im Interesse von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige tätig. Desweiteren sind die Behindertenbeauftragten nach § 15 Abs. 4 L-BGG bei allen Vorhaben, die die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, im Rahmen des Anhörungs-, Stellungnahme- und Auskunftsrechts zu beteiligen. Diese Aufgabenzuwächse sind mit den bisherigen Kapazitäten nicht mehr zu leisten.

Wir beantragen daher:

Für die Geschäftsstelle des Beauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart für die Belange von Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Stelle zu schaffen.





Dr. Matthias Oechsner Sibel Yüksel
Sprecher der FDP


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