Für das Klinikum entstehen Kosten von 3.751.636 Euro.
Begründung:
Erwartet eine Erzieherin der Stuttgarter Kitas ein Kind, so muss während der Zeit ihres Mutterschutzes eine Vertretung eingesetzt werden – dies fordert der in Kitas vorgeschriebene Personalschlüssel. Am Klinikum und in allen anderen Personalbereichen der Stadt gilt dies nicht. Durch Schwangerschaften ausfallende Mitarbeiterinnen werden häufig nicht ersetzt, die Kolleg_innen stehen in der Verantwortung, die verdichtete Arbeit zu bewältigen. Am Klinikum, beim Eigenbetrieb Leben und Wohnen, in der sozialen Arbeit und in der Verwaltung sind die Frauenanteile besonders hoch, hier entstehen häufig Situationen von Überlastungen aufgrund von Schwangerschaftsausfällen. Werden Vertretungen eingesetzt, entstehen für die städtischen Organisationseinheiten große Schwierigkeiten, die Kosten zu tragen, vor allem am Klinikum, das mit einem stark eingeschränkten Budget zurechtkommen muss.
Gesetzlich gibt es mit der U2-Umlage für Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Ausgleich von Personalkosten, die für Vertretungen von Frauen in Mutterschutz nötig werden, zu erhalten. Dafür zahlen alle Arbeitgeber einen fixen Betrag bei den Krankenkassen ein, die Krankenkassen übernehmen im Gegenzug bei Bedarf die Kosten für Vertretungen von Frauen in Mutterschutz. So werden die Kosten auf alle Arbeitgeber verteilt, Frauen sollen durch die Sicherstellung ihrer Vertretungen vor Diskriminierungen geschützt werden. Faktisch werden bei der Stadt Stuttgart durch die U2-Umlage jedoch bei weitem nicht alle Kosten ausgeglichen. 2014 ergab sich in den Bereichen der Stadtverwaltung eine Differenz von 220.240,26 Euro, am Klinikum von 1.009.230 Euro.
Thomas Adler Hannes Rockenbauch Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek Gangolf Stocker Stefan Urbat Christian Walter