Haushaltsantrag
vom
10/23/2017
Nr.
891/2017
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Haushalt 2018/2019 Unterhaltsvorschusskasse - Stellenbedarf und Rückgriffsquote
Wir beantragen:
Die Verwaltung erläutert während der Haushaltsberatungen:
wie und in welcher Form die Unterhaltsvorschusskasse besetzt sein müsste, wenn der Fallzahlenschlüssel von zur Zeit 600 pro Sachbearbeiter/in auf 400 bzw 394 Fälle (Landesdurchschnitt nach Erhebung des Rechnungshofes im Jahr 2015) reduziert würde.
Wie viel zusätzliches Personal notwendig wäre, um die Rückgriffsquote bei den Erzeugern (leiblichen Väter), die keinen oder zu geringen Unterhalt zahlen um mindestens 10-15 % zu steigern.
Begründung:
Seit dem 1.7.2017 sind wesentliche Änderungen des UVG - Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft getreten: die Anhebung der Altersgrenze von bisher 12 Jahren auf Ende des 18. Lebensjahres und keine Bezugsdauerhöchstgrenze mehr (bisher max. 6 Jahre). In knapp drei Monaten gingen in der Verwaltung -laut GRDrs 904/2017- 2826 Anträge ein. Ein/e Sachbearbeiter/in hat nun mehr als 200 neue Anträge zu bearbeiten. Die Prüfungen der Neuanträge sind meist umfangreicher und komplizierter, da Abgleiche mit dem Jobcenter zeitnah erforderlich sind.
Mit den jetzigen Ressourcen schafft es die Verwaltung vielleicht, die Anträge aufgrund des hohen Bedarfs verspätet zu bearbeiten. Alleinerziehende rechnen mit dem Geld und eine Verschiebung ist für sie existentiell und bedrohlich.
Leider können sich somit auch weiter immer mehr Nichtunterhaltszahler, die eigentlich selbst zahlen könnten, ihren Verpflichtungen und der Verantwortung als leiblicher Vater entziehen.
Martin Körner Susanne Kletzin Hans H. Pfeifer
Judith Vowinkel
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