Haushaltsantrag vom 10/14/2011
Nr. 487/2011

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2012/2013 - Finanzplanung bis 2016
Krankenhaushygieneverordnung

Am 24.12.2010 ist die Krankenhaushygieneverordnung Baden-Württemberg (KHHygieneVO) in Kraft getreten. Die Krankenhäuser sollen eng mit den niedergelassenen Ärzten sowie den an der Patientenversorgung teilnehmenden Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammenarbeiten. Zu Zwecken des Informationsaustausches und des Einzelfallmanagements soll dabei eine nachhaltige Kooperation in Form von Netzwerken zwischen den Leistungserbringern gebildet werden. Die Gesundheitsämter sollen nach der KHHygieneVO die Netzwerkbildung koordinieren und darüber hinaus über Anträge von Kliniken zur Abweichung von der KHHygieneVO entscheiden. Beim Gesundheitsamt Stuttgart entsteht als notwendige Folge durch diese Mehrarbeit ein zusätzlicher Personalbedarf von einer Facharztstelle (vgl. GRDRs194/2011)


Wir beantragen:

Das Gesundheitsamt erhält eine zusätzliche Arztstelle (Besoldungsgruppe A 14) zur Umsetzung der KHHygieneVO.



Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender



Iris Ripsam Dr. Klaus Nopper Prof. Dr. Dorit Loos
stv. Fraktionsvorsitzende

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