Antrag vom 10/12/2012
Nr. 330/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Kommunales Jobcenter der "Optionskommune Stuttgart"
> Wo bleibt der Gestaltungswille der Verwaltung?
> Weniger gemeinderätliche Begleitung als früher?

Seit 1.1.2012 ist die Stadt Stuttgart "Optionskommune". Nicht mehr die Bundesanstalt für Arbeit, gemeinsam mit der Landeshauptstadt, sondern diese allein ist nun zuständig für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten am Arbeitmarkt und mit sozialen Benachteiligungen.

Wir erinnern: Maßgeblich für die Entscheidung des Gemeinderats war die Absicht, im Rahmen der politischen Vorgaben des Bundes, in Stuttgart eine möglichst vorbildliche, bürgernahe und an den konkreten Verhältnissen orientierte Arbeitsmarktpolitik zu praktizieren. Zur Begleitung dieses Vorhabens wurde im Gemeinderat sogar ein "Unterausschuss Jobcenter" eingerichtet.

Nicht nur wir hatten die Erwartung, dass dieser Ausschuss nun intensiv an der Erreichung der Ziele arbeitet. Denn es gibt viel zu tun. Auch wenn der Arbeitsmarkt zurzeit gut läuft, kann nicht unbemerkt bleiben, dass sich durch Langzeitarbeitslosigkeit die Situation vieler Betroffener bedrohlich verfestigt hat und die Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse nach wie vor steigt.

Heute stellen wir fest, dass etwa über den Umgang mit dem gesetzlichen Instrumentarium zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit mittlerweile in den zuständigen Ausschüssen weniger diskutiert wird, als zu ARGE-Zeiten.

Angesichts deutlichen Handlungsbedarfs meint die SPD-Fraktion, dass dem vor der Option gezeigten Willen zur Gestaltung nun auch Taten folgen müssen.

Dazu beantragen wir:
  1. Die Verwaltung stellt ihre Überlegungen dar, wie sie die begleitende Struktur des Jobcenters und die Einbeziehung des "Hauptorgans Gemeinderat" mit Leben füllen will.
  2. Unbekannt ist uns bisher, welche Position die Stadt als Optionskommune gegenüber der Arbeitsverwaltung bezüglich der Restriktionen bei Arbeitsplätzen im Zweiten Arbeitsmarkt eingenommen hat. Sie berichtet deshalb im zuständigen Ausschuss, was in der Zwischenzeit getan wurde und welche Position sie künftig einzunehmen gedenkt.
  3. Von Trägern des zweiten Arbeitsmarktes wird vielfach berichtet, dass die Bürokratisierung zugenommen, statt abgenommen hat (z.B. bei Abklärung der Frage "gemeinnützig und zusätzlich"; früher 7 Seiten Prüffragen, heute 13). Uns interessiert der Grund für die zunehmende Bürokratisierung. Wir bitten auch darum, darzustellen, wie die Stadt und die Landesaufsicht des Sozialministeriums diesbezüglich zusammenarbeiten und wie sich die Situation bei anderen Optionskommunen landes- und bundesweit verhält?
  4. Immer mehr stellt sich die Frage nach der Situation dauerhaft arbeitsloser Menschen. Deshalb möchten wir wissen, welche Überlegungen seitens der Fachverwaltung zur Schaffung eines Arbeitsangebotes für diesen Personenkreis bestehen. Es gibt mittlerweile in einigen Kommunen mit Unterstützung von Trägern des zweiten Arbeitsmarktes schon erfolgreiche Beispiele. Die Stadt muss eine Antwort darauf geben, wo sie selbst durch Schaffung von Arbeitsplätzen für leistungsgeminderte Menschen Vorbild und damit auch Anreiz für die Wirtschaft sein kann.
  5. Nicht nur in Stuttgart tun sich Menschen mit kulturellen Besonderheiten schwer, in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen. Wichtige Gründe hierfür sind oft mangelnde Berufs- und/oder Schulabschlüsse. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration stellt in seinem Jahresgutachten 2012 fest, dass Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit mit Jobcentern (Arge) insgesamt bessere Vermittlungsquoten in den Arbeitsmarkt aufweisen als Optionskommunen (Jobcenter in kommunaler Trägerschaft). Dies wundert uns sehr. Wir fragen deshalb: Gibt es in Stuttgart bereits aussagekräftige Vergleichszahlen von 2012 zu 2011? Welche spezifischen Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt für die Zielgruppe Migranten sind beim Jobcenter vorhanden?
  6. Für die zeitliche Behandlung dieses Antrags beantragen wir,
    • die Einbringung des Geschäftsplans 2013 für das Jobcenter im WA am 09.11.2012,
    • gemeinsame Beratung und Beschlussfassung in WA und SGA über den Geschäftsplan 2013, sowie Beratung der Antwort auf diesen Antrag am 23.11.2012.


Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende

Marita Gröger Ergun Can Dr. Maria Hackl

Manfred Kanzleiter Judith Vowinkel


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