Antrag
vom
09/21/2012
Nr.
301/2012
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Zweckentfremdung von Wohnraum ein Ende setzen!
In unserer letzten stadtwärts-Ausgabe haben wir versprochen, jede noch so kleine "Lücke" für den Wohnungsbau zu nutzen. Dies war aber nicht nur räumlich gemeint. Deshalb freuen wir uns, dass die Landesregierung eine Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots grundsätzlich als Möglichkeit sieht, Verbesserungen am Wohnungsmarkt zu erreichen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zur Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbotes in Baden-Württemberg gäbe den Gemeinden eigene Gestaltungsmöglichkeiten.
Aber bereits das "Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen" macht dies möglich. In § 1 Absatz 1 ist zu lesen:
Die Landesregierungen werden ermächtigt, für Gemeinden, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß Wohnraum anderen als Wohnzwecken nur mit Genehmigung der von der Landesregierung bestimmten Stelle zugeführt werden darf. [...]
Bei der heutigen angespannten Wohnungssituation knüpfen wir an unsere Bemühungen der Jahre 2000 und 2003 an, um weiterer Zweckentfremdung von Wohnraum in Stuttgart zu begegnen und
beantragen
:
Die Stadtverwaltung stellt bei der zuständigen Stelle der Landesregierung im Sinne des o.g. Gesetzes einen Antrag, um Verbote der Zweckentfremdung von Wohnraum in Stuttgart realisieren zu können.
Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
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