Ein solches zonales Verkehrsverbot würde auch den ruhenden Verkehr betreffen, das heißt, dass auch parkende Fahrzeuge in der genannten Zone gegen das Verbot verstoßen. Davon wären viele Bürger betroffen, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen, sondern gezwungenermaßen auf der Straße parken müssen. Dies als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, wäre völlig unverhältnismäßig und außerdem nicht zweckmäßig, denn die Betroffenen haben ja in der Regel keine andere Möglichkeit zum Abstellen ihres Fahrzeugs.
Wir beantragen:
Das Parken von Fahrzeugen in Verkehrsverbotszonen, in denen jene nicht fahren dürfen, wird von der Landeshauptstadt Stuttgart nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Christian Köhler Dr. Michael H. Mayer
Frank Ebel Kai-Philip Goller