Antrag vom 06/15/2020
Nr. 244/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Zonales Verkehrsverbot für Euro-5/V-Dieselfahrzeuge: Keine Bestrafung des Parkens von Fahrzeugen

Laut baden-württembergischem Verkehrsministerium seien zonale Verkehrsverbote für Euro-5/V-Diesel-Fahrzeuge ab 1. Juli 2020 nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) möglicherweise unvermeidbar. Betroffen sind in Stuttgart der Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen. Im Jahr 2019 waren in Stuttgart insgesamt 20 329 Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 5/V angemeldet.

Ein solches zonales Verkehrsverbot würde auch den ruhenden Verkehr betreffen, das heißt, dass auch parkende Fahrzeuge in der genannten Zone gegen das Verbot verstoßen. Davon wären viele Bürger betroffen, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen, sondern gezwungenermaßen auf der Straße parken müssen. Dies als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, wäre völlig unverhältnismäßig und außerdem nicht zweckmäßig, denn die Betroffenen haben ja in der Regel keine andere Möglichkeit zum Abstellen ihres Fahrzeugs.

Wir beantragen:

Das Parken von Fahrzeugen in Verkehrsverbotszonen, in denen jene nicht fahren dürfen, wird von der Landeshauptstadt Stuttgart nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt.


Christian Köhler Dr. Michael H. Mayer



Frank Ebel Kai-Philip Goller


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