Antrag vom 09/23/2014
Nr. 249/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Spielhallen -
wie ist der Umgang mit nicht genehmigten Ansiedelungen bzw. der durch das Gaststättenrecht nicht gedeckten Zahl von Spielautomaten?

Im Zusammenhang mit der Beratung von Satzungen, die eine weitere Ansiedlung von Spielhallen und vergleichbaren Einrichtungen begrenzen sollen, kommt es in den beteiligten Bezirksbeiräten immer wieder zu Anmerkungen, dass mehr dieser Spielhallen vor Ort existieren würden, als lt. Vorlage bestandsgeschützte vorhanden sind.
Im Stadtteil Untertürkheim sind lt. Vorlage 370/2014 nur zwei genehmigte Spielhallen vorhanden. Im Bezirksbeirat war man über diese Zahl überrascht und hat auch dort auf weitere hingewiesen. Bei Spaziergängen in Untertürkheim ist auch die optische Wahrnehmung so.
Dass wir durch Bebauungspläne und die Vorgaben der Landesregierung bzgl. Abstandsregelungen nun endlich bei der Begrenzung der Spielhallenflut vorankommen, ist gut. Wenn aber nicht ausreichend kontrolliert und bei ungenehmigter Ansiedlung auch rasch geahndet wird, nützen rechtliche Vorgaben in vielen Fällen nicht.

Wir beantragen:

Die zuständigen Ämter stellen in einer der nächsten Sitzungen dar, wie umfassend und in welchen Abständen kontrolliert wird, was und wie zeitnah dann Sanktionen bzw. Schließung der betreffenden Hallen erfolgen.
Wie ist der Umgang mit Gaststätten, die mehr als die zulässige Zahl an Automaten aufgestellt haben und /oder deren Außenwerbung das Thema Gaststätte eher zurückhaltend benennt und dafür stärker Werbung für das Automatenspiel angebracht hat?
Ist es überhaupt zulässig, dass Spielautomaten in Imbissen und Gaststätten so angebracht sind, dass sie von Passanten im Vorübergehen sofort gesehen werden?


Martin Körner Dr. Maria Hackl Hans H. Pfeifer
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender


Marita Gröger


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