Es ist im Vorgehen falsch bereits in einem frühen Stadium wie der kWP potentielle Wärmenetzgebiete trotz hoher Wärmedichten auszuschließen. Die betroffenen Gebäudeeigentümer werden dadurch falsch orientiert und mögliche Kostenvorteile von Anbeginn ausgeschlossen. Es muss Ziel einer gut vorbereiteten Kommunikation und Beteiligung sein, die Potentiale gemeinsam mit den Eigentümern zu erschließen. Das größte Ärgernis für Wohn- und Gebäudeeigentümer ist jedoch die Unverbindlichkeit der vorgelegten Wärmeplanung. Wie können und sollen auf der heutigen Planungsgrundlage Eigentümer zukunftsfähige Entscheidungen zu energetischen Sanierungen und klimaneutralen Wärmeerzeugern für ihre Wohnungen oder Wohngebäude treffen? Hier muss die Stadtverwaltung zeitnah nacharbeiten und für Klarheit sorgen. Wir beantragen daher: 1. Die Stadtverwaltung informiert im Rahmen einer Ergänzung der kommunalen Wärmeplanung über alle Stadtgebiete mit einer hohen Wärmedichte, die damit grundsätzlich für kostengünstige, klimaneutrale Wärmenetze geeignet sind. Hierzu erstellt sie bis Mitte 2024 alternative Ausweisungen von Wärmenetzeignungsgebieten, bei denen eine Wärmedichte von größer 400 MWh/ha*a (bezogen auf den aktuellen Gebäudestand ohne angestrebte Gebäudesanierungen) und als zweite Variante bei denen eine Wärmedichte von größer 175 MWh/ha*a (nach angestrebter Sanierungstiefe entsprechend der Empfehlungen der KEA) gegeben sind. Die KEA-Definition der Bezugsfläche für die ermittelten Wärmedichten sind zu nutzen. 2. Um in Punkto Verbindlichkeit für mehr Klarheit zu sorgen, beschreibt die Stadtverwaltung bis Mitte 2024 ihr Vorgehen, wie und auf welcher Grundlage die von der Stadt angestrebten Wärmenetzgebiete gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) bzw gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis Mitte 2026 im Gemeinderat beschlossen werden können bzw. sollen. Im Ziel wird dazu eine Gemeinderatsdrucksache vorgelegt, die die Ausweisung von konkreten Wärmenetzgebieten im Stadtgebiet als Grundsatzbeschluss ermöglicht und damit den Wohn- und Gebäudeeigentümern ein Höchstmaß an Entscheidungssicherheit bietet. 3. Der vorliegende Antrag wird auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Klima und Umwelt am 17. Mai 2024 gesetzt und zur Abstimmung gestellt. Gezeichnet Dr. Michael Jantzer Lucia Schanbacher Stefan Conzelmann Fraktionsvorsitzender