Haushaltsantrag vom 10/22/2013
Nr. 461/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 37
Einnahmen verbessern 3:
Erhöhung Parkentgelte und Parkgebühren

Nach Jahren versäumter Parkgebührenanhebung und damit indirekter Benachteiligung der ÖPNV-Nutzer, die mit jährlichen Preisanstiegen im VVS leben mussten, wurden in den Jahren 2011 und 2013 die Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum sowie die privatrechtlichen Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze angehoben. Mit der letzten Anhebung zum 1.1.2013 wurde endlich die von uns schon lange geforderte Anpassung an die prozentuale Entwicklung der VVS-Tarife umgesetzt. Diese Anpassung wollen wir beibehalten, um die Wettbewerbsbedingungen des ÖPNV nicht wieder zu verschlechtern und die notwendigen Preissteigerungen bei den Parkgebühren und Benutzungsentgelten auf städtischen Parkplätzen und Parkierungsanlagen moderat zu halten. Auch entspricht eine weitere Anhebung der Parkgebühren den Forderungen des Luftreinhalte- und Aktionsplans (Maßnahme 24) sowie den Zielen des Gemeinsamen Aktionsplans des Lenkungskreises Mobilität „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ (Anpassung der Parkgebühren in der City: Parken am Straßenrand teurer als in Parkhäusern, Parken in Parkhäusern teurer als ÖPNV).
Zum 1.1.2014 werden die Fahrpreise im VVS-Tarif um 2,8 Prozent angehoben und auch im Jahr 2015 muss wohl mit einer Preisanhebung im Bereich der Steigerungen der letzten Jahre gerechnet werden.


Wir beantragen deshalb:

1. Die Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum sowie die privatrechtlichen Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze werden zum 1.1.2015 analog zur Steigerung der VVS-Tarife im Zeitraum 2014/15 um durchschnittlich mindestens 5,5 Prozent angehoben. Abzüglich der Umrüstkosten bringt das Mehreinnahmen im Jahr 2015 von rund 230.000 EUR und ab dem Jahr 2016 von rund 400.000 EUR pro Jahr.

Der Doppelhaushalt 2014/2015 wird damit entlastet um - 230.000 EUR

2. Die so genannte Brötchentaste (sprich 30-minütiges kostenloses Parken) wird zum 1.1.2015 abgeschafft. Abzüglich Umrüstkosten bringt das Mehreinnahmen im Jahr 2015


Silvia Fischer Peter Pätzold


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