Glücklicherweise hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. September 2020 beschlossen, das bestehende Heizpilzverbot auszusetzen, so dass die Außengastronomie so lange wie möglich bespielt werden kann. Nach wie vor und vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen wollen viele Gäste unbedingt draußen sitzen.
Nun ist ein Heizpilz sicherlich eine Wärmequelle, aber er ist nicht in der Lage, die Außengastronomie vor kaltem und nassem Wetter abzuschirmen. Wichtig wäre nun -auch in der Konsequenz der Heizpilzentscheidung- - bauliche temporäre Wind -und Wetterschutz- maßnahmen zuzulassen und diese mit Blick auf den Kalender zeitnah zu genehmigen.
Deshalb fragen wir und bitten um eine Behandlung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 09. Oktober 2020:
1. Welche Voraussetzungen muss ein Gastronomiebetrieb aktuell erfüllen, um eine Genehmigung für einen Wind- und Wetterschutz zu erhalten?
2. Wie viele Anträge auf bauliche Wind und Wetterschutzmaßnahmen liegen bisher vor und wie lange ist aktuell der Bearbeitungszeitraum?
3. Wäre es denkbar, das Genehmigungsverfahren und die dazugehörigen Voraussetzungen temporär zu vereinfachen?
4. Ist die Stadtverwaltung in diesem Thema im engen Austausch bspw. mit der DEHOGA und gibt es einen zentralen ämterübergreifenden Ansprechpartner?
Nicole Porsch Dr. Carl-Christian Vetter
Lucia Schanbacher Stefan Conzelmann Stv. Fraktionsvorsitzender
Eric Neumann Armin Serwani
Jürgen Zeeb Konrad Zaiß
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender
Christian Walter Thorsten Puttenat