Laut der Nachrichtensendung 'Tagesschau' seien nach Angaben der Stadt Potsdam für die Verweigerung der Einreise freizügigkeitsberechtigter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes die durch Landesrecht bestimmten Behörden zuständig. Das seien unter anderem die örtlichen Ausländerbehörden. Seien die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, könne in einer Kontrollsituation auch die Bundespolizei die Einreise im Rahmen von Grenzkontrollen verweigern. Nach Einreise nach Deutschland könne eine Person, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, abgeschoben werden. Außerdem sei eine Einreise entgegen einem Verbot strafbar und könne strafrechtliche Konsequenzen haben, so die Stadt laut 'Tagesschau'.
Wir fragen:
Kann die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Untere Ausländerbehörde Einreise- und Aufenthaltsverbote aussprechen?
Wenn ja,
a) sind diese deutschlandweit wirksam?
b) kann die Bundespolizei auf dieser Grundlage die Einreise im Rahmen von Grenzkontrollen verweigern?
c) kann eine Person auf Grund eines von der LHS ausgesprochenen Einreise- und Aufenthaltsverbots abgeschoben werden?
gez.
Christian Köhler Frank Ebel Michael Mayer Kai Goller