Haushaltsantrag vom 10/22/2013
Nr. 455/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2014/15 Antrag Nr. 31
Inklusion – den Weg erfolgreich weiter gehen

I. Eingliederungshilfe

Schon im vergangenen Haushalt haben wir in der Politik für Menschen mit Behinderung wichtige Fortschritte auf dem allerdings noch langen und steinigen Weg zur inklusiven Stadt erzielt. Diesen Weg gilt es entschlossen weiter zu gehen.
Das Forschungsvorhaben „Wirkungsanalyse des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe“ hat eindrucksvoll gezeigt, dass durch eine Umverteilung der vorhandenen Personalressourcen in der Eingliederungshilfe das Fallmanagement ausgeweitet und optimiert werden kann (GRDrs 655/2013). Hierdurch kann auch die steigende Nachfrage nach Leistungen in Form eines persönlichen Budgets besser befriedigt werden – und damit der Wunsch vieler Menschen mit Behinderung nach einer weitgehend selbstbestimmten Lebensgestaltung.


Wir beantragen daher:

1. In der Eingliederungshilfe werden fünf Sachbearbeiter-Stellen in fünf Fallmanager-Stellen umgewidmet, um das Fallmanagement ausweiten und optimieren zu können.

45.000 EUR p. a.


II. Zentrum für selbstbestimmtes Leben

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) ist die einzige Beratungsstelle in Stuttgart mit Fachkräften, die selbst mit einer Behinderung leben. Seit 2012 erhält das Zentrum eine pauschalierte städtische Förderung in Höhe von 66.000 EUR. Das Angebot des Zentrums richtet sich an Menschen mit Behinderung, an Angehörige von Menschen mit Behinderung und weitere Unterstützerdienste des sozialen Nahraumes. Die Anfragen an das ZsL von Menschen mit Behinderung, aber auch von anderen Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe sind deutlich angewachsen und nur mit erhöhtem Personalaufwand zu befriedigen. In Folge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Das Beratungsangebot sollte deshalb ausweitet werden, insbesondere weil es die Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung stärkt und beratend Prozesse zur Inklusion begleitet.
Wir beantragen daher:

2. Der städtische Zuschuss für das ZsL wird erhöht, so dass der gestiegenen Zahl an Anfragen an das ZsL nachgekommen werden kann.
7.500 EUR p. a.



III. Sexualität und Behinderung

Das Großthema Inklusion bringt Bewegung in alle Aspekte und Teilbereiche des menschlichen Lebens. Neue Wohn- und Lebensformen, inklusive Bildungs- und Freizeitangebote und eine zunehmende Offenheit beim Thema „Sexualität und Behinderung“ führen zu neuen Fragen und Unsicherheiten und stellen Einrichtungen der Behindertenhilfe, Eltern und nicht zuletzt Menschen mit Behinderung vor neue Herausforderungen. Hierfür braucht es angemessene Information und Aufklärung, Unterstützung und Begleitung für Menschen mit Behinderungen und ihre Partner, ihre Eltern, die Betreuerinnen und Betreuer sowie die Einrichtungen.


Wir beantragen daher:

3. Für Informations-, Beratungs-, Begleitungs- und Öffentlichkeitsangebote zum Themenbereich Sexualität und Behinderung wird die Schaffung von zwei Personalstellen bei Pro Familia gefördert.
112.000 EUR p. a.



IV. Kultur für alle

Die Initiative „Kultur für Alle“ leistet seit 2010 gute Arbeit, um auch Bürgerinnen und Bürgern mit wenig Geld eine Teilhabe am reichhaltigen Kulturleben Stuttgarts zu ermöglichen. Seit 2013 engagiert sie sich mit der Einrichtung des Runden Tisches „Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kultur in Stuttgart“ auch für die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung (GRDrs 270/2013). Vor diesem Hintergrund ist eine städtische Förderung, die eine Fortführung des Projektes ermöglicht, gut investiertes Geld.


Wir beantragen daher:

4. Der gemeinnützige Trägerverein Kultur für Alle e.V. erhält für die Fortführung seiner Arbeit für die Teilhabe am Kulturleben von Menschen mit finanziellen Einschränkungen und von Menschen mit Behinderung einen städtischen Betriebskostenzuschuss.

25.000 EUR p. a.


V. Menschen mit geistiger Behinderung

Menschen mit geistiger Behinderung soll auch im Alter eine weitgehend selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglicht werden. Dazu bedarf es aber auch geeigneter Angebote, um die nachberufliche Lebensphase von Menschen mit geistiger Behinderung zu gestalten und ihnen verschiedene Angebote zur Verfügung zu stellen. Dazu soll das Regelangebot der Begegnungsstätten für Ältere diesem Personenkreis in gleicher Weise wie allen älteren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.


Wir beantragen daher:

5. Das 2012 begonnene Projekt „Öffnung von Begegnungsstätten als Regelangebot des Sozialraums für Senioren mit geistiger Behinderung“ (GRDrs 257/2013) soll in drei weiteren Begegnungsstätten umgesetzt werden. Dazu bedarf es einer städtischen Förderung der dabei entstehenden Personalkosten.
18.000 EUR p. a.



VI. Nachmittagsangebote an den Sonderschulen für behinderte Schüler

Seit dem Schuljahr 2010/11 werden an den vier Sonderschulen für geistig- und körperbehinderte Kinder und Jugendliche in Stuttgart an den unterrichtsfreien Nachmittagen ergänzende Nachmittagsangebote angeboten. In bislang insgesamt 28 Gruppen finden verlässliche Betreuungsangebote statt, die durch pflegerische Kräfte begleitet werden. Um die zunehmende Nachfrage nach weiteren Betreuungsplätzen abdecken zu können und damit Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Entlastung in erschwerten familiären Situationen bieten zu können, ist die Einrichtung weiterer Gruppen notwendig.


Wir beantragen:

6. die Aufstockung der Sachkosten
für das Jahr 2014 134.000 EUR
für das Jahr 2015 134.000 EUR

7. die Aufstockung der Stellenanteile für pflegerische Kräfte um eine 70 Prozent-Stelle, um die Angebote der Nachmittagsbetreuung unter pflegerischen Aspekten begleiten zu können.
0,7 Stelle


Silvia Fischer Peter Pätzold



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