Antrag und Anfrage vom 02/21/2018
Nr. 61/2018

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Wie kann Familiennachzug von Flüchtlingen auf kommunaler Ebene erfaßt werden?

Das Familienasyl ist in § 26 AsylG geregelt.

Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:


Nach der bisherigen Praxis können nachgezogene Familienangehörige von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen bei der Anmeldung in den Bürgerbüros nicht von nachgezogenen Familienangehörigen anderer Ausländer (z.B. Blue Card) unterschieden werden. Damit entgeht der Verwaltung jegliche Kontrolle über den Nachzug von Familienangehörigen des o.g. Personenkreises. Eventuell notwenige Maßnahmen können dann nur schwerlich getroffen werden.


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