Haushaltsantrag vom 10/19/2023
Nr. 5092/2023

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Festlegung eines Budgets zum Erwerb brachliegender Gewerbeflächen für die Lagerung kreislauffähiger Baumaterialien

Begründung/Erläuterung

Bauabfälle, einschließlich Bodenaushub, bilden mit rund 40 Mio. Tonnen pro Jahr etwa 80 % des gesamten Abfallaufkommens in Baden-Württemberg. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sollen wertvolle Abbruchmaterialien so weit wie möglich wiederverwendet werden, um die enorme Menge an Abfall einzusparen und im Gegenzug den Bedarf neuer Baumaterialien zu reduzieren. Nur so kann die notwendige Umstellung der Bauwirtschaft von Ressourcenverschwendung hin zur vollständigen Kreislaufnutzung und Müllvermeidung gelingen.

Für zirkuläres Bauen sind effiziente Infrastrukturen zur Schließung der Baumaterial- und Stoffströme nötig: Lokalen Aufbereitungs- und Lagerungsplätzen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Die Ausweisung dieser Recyclinganlagen liegt in kommunaler Hand und kann grundlegende Probleme der Lagerung und Logistik im zirkulären Bauen beheben. Das betonen nicht zuletzt Expert*innen in der Publikation „Zirkuläres Bauen in der Praxis“ der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart (April 2023). Brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen in Stuttgart haben das Potenzial, diesem Mangel entgegenzuwirken, indem sie als Lagerungsfläche für kreislauffähige Baumaterialien genutzt werden.

Mit dem Erwerb und der Lagerungsnutzung brachliegender Flächen reduziert sich der Bedarf an Neubauprojekten zur Schaffung von Materiallagern auf Greenfields. Die Aufwertung einer ortsnahen Recyclingwirtschaft und die Zurverfügungstellung von Lagerungsflächen reduziert lange Transportstrecken und die dabei entstehenden Emissionen. Die räumliche Nähe zu bestehenden Recyclinganlagen bzw. Deponieflächen ermöglicht eine einfachere Zuordnung zur Wiederverwendung bzw. Einlagerung auf kurzen Wegen und vereinfacht die Logistik.














Wir beantragen:

Wir bitten die Verwaltung bis zur ersten Lesung des Doppelhaushalts 2024/25, folgende Fragen zu beantworten:
Gezeichnet:
Christoph Ozasek, Ina Schumann, Verena Hübsch, Deborah Köngeter, Thorsten Puttenat



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