Haushaltsantrag
vom
10/19/2023
Nr.
5073/2023
Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
PULS-Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Vorsorgende Klimaleitplanung
Begründung/Erläuterung
:
Wie die Verwaltung in der GRDrs 1158/2021 zum Haushaltsantrag der PULS-Fraktionsgemeinschaft 1158/2021 ausgeführt hat, ist im Rahmen der HH-Beratungen 2024/2025 über die entsprechenden Mittel für das weitere Vorgehen und das geeignete Verfahren zur Implementierung einer vorsorgenden Klimaleitplanung zu entscheiden. Die Widerstandsfähigkeit der Städte gegenüber der Klimakrise hängt wesentlich davon ab, ob die bebaute und unbebaute Umwelt strategisch im Sinne einer Klimaanpassungsstrategie weiterentwickelt wird. Die Abwehr von Gefahren durch naturbedingte (Überflutungen, Hitze) oder technische Ursachen (z.B. Störfallbetriebe) ist ein wichtiges Prinzip der Raumordnung und der Stadtentwicklung.
Für Ballungsräume mit einer hohen Bevölkerungsdichte, einer hohen Konzentration von Produktionsanlagen und technischer Infrastruktur sowie dem daraus resultierenden Schadenspotenzial gilt dies ganz besonders. Stuttgart steht aufgrund seiner Topografie, des Reliefs der bebauten Stadt, der starken Überformung des Neckars und vieler Bachläufe im Stadtgebiet sowie des hohen Grads an Oberflächenversiegelung vor besonders großen Herausforderungen. Die neuen Modelle des Klimasachverständigenrats der Landesregierung zeigen eine erschreckende Dynamik auf und prognostizieren bereits bis 2040 einen Temperaturanstieg um 3 Grad im Vergleich zum Beginn des Industriezeitalters 1881, was Intensität und Häufigkeit von Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Hochwasser sprunghaft ansteigen lässt. Vorangegangene Modelle für Baden-Württemberg hielten dies erst für 2100 für möglich.
Wir beantragen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Erkenntnisse aus der Fortschreibung des regionalen Klimaatlas sowie der Modell- und Forschungsprojekte in der Region (MORO Risiko, klimbB, RegIKlim-ISAP) in eine vorsorgende Klimaleitplanung zu übersetzen. Hierbei sind Klimasanierungsgebiete zu definieren, die in besonderer Weise von klimawandelbedingten Multigefahren betroffen sind, und die im Wege von Sammel-Änderungsverfahren bauleitplanerisch bearbeitet werden. Die Verwaltung stellt dar, in welchem Zeithorizont diese Vorsorgeplanung erfolgen kann und welche Ressourcen für die vorsorgende Klimaleitplanung in der mittelfristigen Finanzplanung benötigt werden.
2. Zur Umsetzung der vorsorgenden Klimaleitplanung wird 2024 eine unbefristete Planstelle EG13 beim Amt für Stadtplanung und Wohnen geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zu veranschlagen sind:
Zweck/ THH
EHH
FHH
2024
2025
2026
2027
2028
2029 ff
- in Tausend Euro -
Finanzbedarf (gesamt)
Nettobelastung der Haushaltsjahre im Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt (Investitionen), zutreffendes ankreuzen
In
Anmeldeliste
(Rote Liste) enthalten
ja
nein
X
Wenn in Anmeldeliste enthalten
Seite
THH,
Referat
Prio./lfd. Nr.
GRDrs (Mitteilungsvorlage)
1158/2021
Ranking-Nr. im
BHH-Verfahren
Antrags-Nr. Bezirksbeiratsantrag
Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:
lfd. Nr. *)
Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisations-einheit
bzw.
Stellen-
nummer
Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert
(EG oder Bes.-Gr.)
KW-Vermerk
bisher
KW-Vermerk
neu
1,0
61
Planstelle Klimaleitplanung
EG13
*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)
Gezeichnet:
Christoph Ozasek, Ina Schumann, Verena Hübsch, Deborah Köngeter, Thorsten Puttenat
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