Anfrage vom 11/16/2015
Nr. 1000/2015

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Neues Meldegesetz - Konsequenzen?

Seit 01.11.2015 gilt das neue bundeseinheitliche Meldegesetz. Dies bringt eine entscheidende Änderung mit sich: Wer sich neu in Stuttgart anmeldet, muss nun eine Bescheinigung seines Vermieters mit Einzugsdatum vorlegen. Dies ist eine sinnvolle Maßnahme, um Scheinanmeldungen vorzubeugen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass, wer sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmeldet, mit bis zu 1000€ Strafe belegt werden kann.

Diese Regelungen sind - für sich betrachtet - sinnvoll und vermutlich wirksam. Nicht vergessen sollte man allerdings, dass die Stadt von jedem Neubürger profitiert, und zwar in Höhe von ca. 1.100€ jährlich. Wer also die Anmeldefrist überschreitet und möglicherweise ohnehin nur vorübergehend in seiner neuen Unterkunft wohnt, wird sich angesichts der drohenden Strafzahlung vermutlich zweimal überlegen, ob er sich überhaupt anmeldet oder nicht doch lieber das Risiko einer dauerhaften Ordnungswidrigkeit in Kauf nimmt. Dem entgegenwirken können Anreizsysteme für Neubürger wie das von den Grünen in den Haushaltsberatungen geforderte Neubürgerticket (463/2015).

Vom Meldegesetz nicht ergriffen wird eine bestimmte Gruppe, die wir im Haushaltsantrag Nr. 630 fokussieren: Menschen, die schon in Stuttgart wohnen, sich aber weder mit Erst- noch mit Zweitwohnsitz angemeldet haben. Die Meinung der Verwaltung, dass diese Gruppe vernachlässigbar klein sei, teilen wir keineswegs - denn die Erfahrung, insbesondere unter Studierenden, widerspricht dieser Einschätzung diametral. Klar ist, dass bei Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit begangen wird - klar ist aber auch, dass der Stadt somit Geld entgeht. Um unseren Haushalts-Antrag 630/2015, den wir in die zweite Lesung vertagt haben, an die Gegebenheiten des neuen Meldegesetzes anpassen zu können, bitten wir um die
schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen rechtzeitig zur zweiten Lesung:

1. Mit welchen Strafen werden sich in Stuttgart neu anmeldende oder innerhalb Stuttgarts ummeldende Bürger belegt, die die Zweiwochenfrist überziehen?


2. Mit welchen Strafen werden sich in Stuttgart neu anmeldende Bürger belegt (von außerhalb zuziehend), deren Meldebescheinigung des Vermieters ein Einzugsdatum aufweist, das (weit) in der Vergangenheit liegt?

3. Ist es rechtlich möglich, sich rückwirkend auf ein bestimmtes Datum anzumelden - etwa auf das Datum der Bescheinigung des Vermieters? Wenn ja, bis wie weit in die Vergangenheit?

4. Hat der Gemeinderat die rechtliche Möglichkeit einen Beschluss zu fassen, dass etwaige Strafzahlungen (auf bestimmte Zeit) ausgesetzt werden, um Altfällen eine Amnestie zu ermöglichen?


Christian Walter Tom Adler Hannes Rockenbauch

Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek

Gangolf Stocker Stefan Urbat


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