Antrag vom 09/07/2020
Nr. 365/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Corona: Gäste, Gastro und Klima schützen
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Mit Beginn der kälteren Jahreszeit sehen auch wir GRÜNE im Stuttgarter Rathaus die Herausforderungen, welche auf die Gastronomie und deren Kund*innen vor allem mit Blick auf den Gesundheitsschutz zukommen. Innenliegende Gasträume sind für viele Menschen aufgrund der höheren Infektionsgefahr nicht attraktiv. Bei Außenflächen stellen sich nun viele Gastwirt*innen die Frage nach einer möglichen Beheizung.
Es ist klar, dass der Klimawandel während Corona keine Pause macht. Wie im Aktionsprogramm „Weltklima in Not - Stuttgart handelt“ bereits festgestellt, bedeutet der Betrieb eines Heizpilzes CO2-Emissionen, die vergleichbar mit denen eines Autos mit einer Jahresfahrleistung von 12.000 Kilometern sind.
Langfristig gesehen ist das Verbot von Heizpilzen deshalb weiterhin die richtige Lösung. Wir befürworten explizit alternative Ideen, wie den Einsatz von (Heiz-)Decken. Aufgrund der besonderen Situation in diesem Jahr sind wir jedoch für ein kurzfristiges Aussetzen des Verbotes - soweit bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. So muss zum einen der Betrieb der Geräte selbst möglichst klimaschonend mit Strom aus erneuerbaren Quellen möglich gemacht werden und mit Blick auf das absehbare Verbot eine zulässige Weiterverwendung bzw. das Recycling mitbedacht werden.


Wir beantragen daher:

a) Die Verwaltung stellt dar, wie eine vorübergehende Erlaubnis zum Betrieb von elektrischen Heizstrahlern auf Gastronomieaußenflächen bis 31.03.2021 aussehen kann und wie dabei die Maßgabe einer Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien und den Nachweis darüber vonseiten der Gaststättenbetreiber*innen berücksichtigt werden kann.
b) Die Verwaltung stellt dar, inwiefern das Amt für Umweltschutz oder auch die Stadtwerke bei der Umsetzung der unter a) genannten Erlaubnis Gastronom*innen beratend zur Seite stehen können.
c) Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Betriebsverbot von Heizstrahlern zwischen Oktober und April in den ‚Gestaltungsrichtlinien Innenstadt‘ geregelt. Die Verwaltung erarbeitet die im Aktionsprogramm “Weltklima in Not - Stuttgart handelt“ bereits beschlossene Richtlinie zum grundsätzlichen Verbot von Heizpilzen, damit dieses langfristig umgesetzt werden kann.



Andreas Winter Gabriele Nuber-Schöllhammer Benjamin Boy



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