Haushaltsantrag vom 11/26/2015
Nr. 1019/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Vorbehaltlich der Beantwortung der Anfrage Nr. 1000/2015 ersetzen wir unseren bisherigen Haushaltsantrag Nr. 630 durch folgenden Antrag:

VVS-Semesterticket als Gutschein für Erstwohnsitzanmeldung von Studierenden

Wir beantragen:
Begründung:
Die alltägliche Erfahrung und insbesondere die Zahlen legen den Schluss nahe, dass eine große Zahl an Studierenden ihren Stuttgarter Erstwohnsitz nicht anmeldet. Dies ist zwar eine Ordnungswidrigkeit; in der Praxis kann dieses Vorgehen aber von den Ämtern schon aus Personalgründen so gut wie nicht verfolgt werden. In der Süddeutschen Zeitung gab die Stadt 2013 an, siehe gehe davon aus, dass sich nicht einmal 20% der Studierenden mit Erstwohnsitz ummeldeten (http://www.sueddeutsche.de/bildung/wohnsitz-praemie-fuer-studenten-euro-fuer-den-einfachen-gang-aufs-amt-1.1726343-2 ).

Damit lässt sich die Stadt ein erhebliches Einnahmepotential entgehen, denn: Für jeden zusätzlich gemeldeten Bewohner erzielt die Stadt Stuttgart Mehreinnahmen (durch den kommunalen Finanzausgleich, Schlüsselzuweisungen vom Land) von ca. 1.100 € pro Jahr (Auskunft: Schaible / Stadtkämmerei). Dem stünden einmalige Kosten von ca. 200 € für jedes Semesterticket entgegen. Es ergibt sich ein Mehrgewinn für die Stadt im ersten Jahr der Anmeldung von rund 900€ pro sich zusätzlich anmeldendem Kopf; in den Folgejahren streicht die Stadt die volle Summe aus dem kommunalen Finanzausgleich ein.

Folgende Punkte sind dabei zu bedenken:

- Die in Stuttgart eingeführte Zweitwohnsitzsteuer führt gerade nicht dazu, dass Studierende sich vermehrt anmelden, da somit unter finanziellen Gesichtspunkten nur die Anmeldung als Erstwohnsitz oder die Nicht-Anmeldung bleiben.

- Wer es versäumt hat, sich anzumelden, und bisher nicht entdeckt wurde, wird sich angesichts der drohenden Strafen zweimal überlegen, sich jetzt noch anzumelden.

- Wer, wie eine immense Zahl an dualen Studierenden (DHBW), oft nur vorrübergehend in Stuttgart wohnt (Praxis-/ Theoriephase), wird sich schon aus Bequemlichkeit überlegen, ob er sich tatsächlich anmeldet. Für die Stadt wäre es aber von großem Vorteil, wären auch diese Studierenden dauerhaft mit Erstwohnsitz in Stuttgart gemeldet.

- Mit der Begrenzung auf die ersten 3 Monate des Jahres 2016 wird weitestgehend sichergestellt, dass die Regelung vor allem Altfälle betrifft, denn dies ist kein klassischer Zeitraum, in dem Studierende üblicherweise neu an die Hochschulen und somit in die Stadt kommen
(!). Der „Mitnahmeeffekt“ entfällt also.

- Die Regelung, dass bei Meldung in diesem Zeitraum keine Strafe anfällt, sollte aus Gerechtigkeitsgründen für alle Neubürger gelten. Da Studierende sich erfahrungsgemäß besonders unzuverlässig anmelden, muss der Anreiz für sie dementsprechend groß sein (Studiticket). Alle Sonstigen profitieren bei Neuanmeldung vom „Neubürgerticket“ (Haushaltsantrag der Grünen).

- Der alleinige Verzicht auf die Strafe dürfte zu keiner vermehrten Nachmeldung führen, denn wer sich bisher aus Bequemlichkeit nicht gemeldet hat (und somit nicht erwischt wurde!), wird dies ohne positiven Anreiz sehr wahrscheinlich auch in Zukunft nicht tun.

- Schon bei einer überschaubaren Zahl von 100 sich meldenden Studierenden würde die Stadt zusätzliche jährliche Einnahmen von 110.000€ generieren; dem gegenüber stünden einmalige Aufwendungen von 20.000€. Bei 1000 sich meldenden Studierenden lägen die Mehreinnahmen bei ca. 1,1 Millionen Euro.

- Die dargestellt Regelung ist zwar ausdrücklich
nicht gerecht, da sie eine Ordnungswidrigkeit (Nicht-Anmelden) belohnt, sie ist aber vernünftig, da sie für die Stadt zu Mehreinnahmen führen würde.


Christian Walter Thomas Adler Hannes Rockenbauch
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek

Gangolf Stocker Stefan Urbat


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