Es bestünde mit diesem Schritt auch keine Gefahr des vermehrten Wechsels von Kita-Personal in die Schulkindbetreuung, so dass der bestehende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz dadurch noch mehr gefährdet würde. Erfahrungsgemäß wollen Kolleg*innen aus dem Vorschulbereich sehr selten zu den Schulkindern wechseln. Die Neigung der Mitarbeitenden zu einem bestimmten Altersbereich ist äußerst ausgeprägt. Die Erzieher*innen in Horten und Schulkindeinrichtungen war schon immer ein eigener Menschenschlag. Das Konkurrenzargument wird dann vollends obsolet, wenn auch die Schulkindbetreuung bis 2026 als Rechtsanspruch Bestandteil der Jugendhilfe wird, wie es für den Kita-Bereich schon lange gilt.
Laura Halding-Hoppenheit Hannes Rockenbauch (Fraktionsvorsitzende) (Fraktionsvorsitzender)