Das Versprechen der Politik im Rahmen des PRM ist aber auch, dass wenn der Parkdruck nach der Einführung immer noch zu hoch ist, weil zu viele Bewohnerinnen und Bewohner ein Auto besitzen und es dadurch zu wenig öffentliche Stellplätze gibt, die Stadt in diesen Gebieten zusätzlichen Parkraum – am besten in Tiefgaragen – schafft. Dieser soll aus den Einnahmen des PRM finanziert werden.
Leider wurde bereits in der Finanzierungsfrage dieses Versprechen des Gemeinderats mehrfach gebrochen. Zuerst wurde im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes 2009 beschlossen, jährlich 800.000 € aus den Einnahmen des PRM zur Haushaltssanierung der Stadt den allgemeinen Einnahmen zuzuführen. Bei allen weiteren Einführungen des PRM im Stadtgebiet (z. B. Ost, Nord, Bad Cannstatt etc.) wurde dieses Versprechen überhaupt nicht mehr aufgegriffen – die Einnahmen gehen komplett in den städtischen Haushalt und nicht in die ursprünglich vorgesehene Parkierungsrücklage. Aktuell kommt ein neuer Vorstoß der Stadtverwaltung, die bisherigen und künftigen Einnahmen der Parkierungsrücklage – aus den Gebühren der Autofahrerinnen und Autofahrer – zukünftig anderweitig verwenden zu dürfen. Die Stadtverwaltung möchte das Geld bei der Sanierung öffentlicher Parkierungseinrichtungen, für neue Projekte im öffentlichen Personennahverkehr oder bei der Radinfrastruktur verwenden.
Diese völlige Umkehr vom ursprünglichen Ansatz des Parkraummanagements halten wir für nicht mehr tragbar. Wir brauchen einen "Stuttgarter Parkplatzfrieden".
In den Stadtbezirken und Quartieren wollen wir die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöhen. Hierzu müssen Radwege und Gehwege attraktiver gestaltet werden. Dies hat zur Folge, dass oftmals zwangsläufig auch bisherige Parkplätze am Straßenrand entfallen müssen. Bisher werden für diese entfallenden Parkplätze am Straßenrand aber keine Ersatzparkplätze geschaffen, was wir als CDU-Fraktion regelmäßig heftig kritisieren.
Ganz im Sinne der von vielen im Gemeinderat oft gelobten Verkehrspolitik der Stadt Zürich wollen auch wir in Stuttgart einen "Parkplatzfrieden" initiieren. Das bedeutet wie in Zürich für jeden im öffentlichen Raum entfallenden Parkplatz wird ein neuer Stellplatz in einer Tief- oder Quartiersgarage geschaffen. Aufgrund der positiven Entwicklungen – auch in Stuttgart hin zum Rad- und Fußverkehr sowie zum ÖPNV – halten wir einen Ersatz von künftig mindestens 85% der entfallenen Parkplätze (bisher real 0%) für angemessen und für unsere Bürgerinnen und Bürger zumutbar. Wichtig beim Bau der neuen Parkierungsanlagen, dass diese für den Fall, dass sich der Bedarf an Stellplätzen weiter reduziert, für andere Nachnutzungen wie Mini-Logistic-Hubs, Fahrradabstellanlagen, Lagerflächen oder Ähnliches eine Nachnutzung ermöglichen.
Auf jeden Fall bedarf es einer neuen Dynamik, was die Schaffung von Ersatzstellplätzen angeht, um eine breite Akzeptanz für den Umbau des öffentlichen Raums mit weniger Stellplätzen zu erzielen. Die in über einem Jahrzehnt geschaffenen drei Quartiersgaragen im ganzen Stadtgebiet sind deutlich zu wenig, um den attraktiven Umbau des öffentlichen Raums und den Ausbau der Fahrradinfrastruktur in den Quartieren voranzubringen. Daher möchten wir von der Stadtverwaltung, dass diese künftig in den entsprechenden Gebieten auch pro aktiv auf Bauherren von neuen Bauprojekten zugeht, um einen gemeinsamen Weg für mehr Parkraum jenseits der Straßen zu finden.
Wir beantragen daher:
1.) Die Verwaltung erarbeitet eine Beschlussvorlage zum "Stuttgarter Parkplatzfrieden" mit dem zentralen Ziel, oberirdisch entfallende Stellplätze zu 85% in Tief- und Quartiersgaragen als Ersatz für unsere Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
2.) Künftig sucht die Stadtverwaltung aktiv nach Möglichkeiten im Bereich privater und öffentlicher Investitionen, um die notwendigen Ersatzstellplätze zeitnah zu schaffen. Eventuell dafür notwendige zusätzliche Stellen bei der Stadtverwaltung sollen zu den Stellenplanberatungen 2024/2025 von der Verwaltung zur Schaffung vorgeschlagen werden.
3.) Um diesen neuen Ansatz auch finanziell realistisch zu untermauern, sollen ab 2023 alle Einnahmen aus dem PRM und aus Ablösezahlungen der Stellplatzpflicht in die Davon-Position Parkmöglichkeiten (Parkierungsrücklage) eingebracht werden. Eventuell daraus resultierende Änderungen im städtischen Haushalt sind im bereits von der Stadtverwaltung angekündigten Nachtragshaushalt 2022 oder 2023 aufzunehmen. Aus dieser Rücklage sind wie bisher auch nur die Neuschaffung von Kfz-Stellplätzen zu finanzieren. Die Vorlage 245/2022 wird entsprechend durch die Verwaltung geändert oder zurückgezogen. (gez.) (gez.) Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende (gez.) (gez.) Dr. Carl-Christian Vetter Ioannis Sakkaros stv. Fraktionsvorsitzender