Durch die geplante Verordnung der EU-Kommission sehen wir eine Gefährdung der heimischen Landwirtschaft. Aus dem bisherigen Entwurf der geplanten Verordnung soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50% reduziert und in Schutzzonen sogar komplett verboten werden. Nach vorliegenden Informationen aus Fachkreisen bedeutet diese Verordnung, dass bei Inkrafttreten der Verordnung große Teile der landwirtschaftlichen Betriebe künftig keine rentable Bewirtschaftung mehr betreiben können. Aufgrund der Steillagen ist die Bewirtschaftung der Weinflächen bereits jetzt schon besonders aufwendig. Der Pflanzenschutz in der Landwirtschaft – insbesondere in Steillagen – ist wichtig und kann nicht durch pauschale Regelungen reduziert werden. Es bedarf situativ, jahrgangs- und standortangepassten Regelungen. Zudem wurde mit dem Biodiversitätsgesetz in Baden-Württemberg bereits ein nachhaltiges Regelwerk geschaffen. Die neue gesetzliche Regelung hätte die Konsequenz, dass zahlreiche Betriebe schließen müssten. Dies gilt es zu verhindern, denn die Bewirtschaftung der Weinberge hat eine wichtige Bedeutung für die Region. Die heimische Kulturlandschaft muss bewahrt werden.
Wir bitten deshalb um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen: