Antrag vom 09/24/2018
Nr. 288/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

CDU lehnt Fahrverbote im ganzen Stadtgebiet ab
Keine Ausweitung von Tempo 40 auf Steigungsstrecken
Keine Busspuren die mehr Schaden als Nutzen bringen

Die Landeshauptstadt Stuttgart steht beim Thema Luftreinhaltung vor großen Herausforderungen, hat diese allerdings auch angenommen und in den letzten Jahren zahlreiche Erfolge erzielen können. Durch die geographische Lage der Innenstadt im Talkessel ist die Problemstellung leider größer als in vielen anderen deutschen Städten. Trotzdem schaffen wir es in diesem Jahr wohl erstmals, die Grenzwerte beim Feinstaub (PM10) nicht nur bei den zulässigen Mittelwerten über das Kalenderjahr zu unterschreiten, sondern bleiben sehr wahrscheinlich erstmals auch unter den 50 µg/m³ bei 35 Überschreitungen im Kalenderjahr. Durch die Spezialstraßenreinigung im Umfeld der Cannstatter Straße kann somit der Feinstaubgrenzwert ab 2018 voraussichtlich vollumfänglich eingehalten werden. Ein großer Erfolg der Stadt, welcher die Maßnahme "Feinstaubalarm" in Zukunft unnötig machen wird. Der Begriff "Deutschlands schmutzigste Kreuzung" trifft nicht mehr zu und darauf sind wir stolz.

Einzig beim Thema Stickstoffdioxid (NO2) besteht in Stuttgart weiterhin Handlungsbedarf. Die Anzahl der Überschreitungsstunden von NO2 > 200 µg/m³ unterschreitet Stuttgart zwar seit zwei Jahren, mit 3 Stunden im Jahr 2017 und bisher 8 Stunden im Jahr 2018 bei zulässigem Höchstwert von 18 Stunden pro Jahr, aber der zulässige Stickstoffdioxid-Mittelwert über ein Kalenderjahr wird leider weiter überschritten. Anders als in den letzten Jahren beim Problem Feinstaub finden diese Überschreitungen des erlaubten Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2) nicht nur noch an der Messstation "Neckartor" statt, sondern auch an anderen Hauptverkehrsachsen in der Stadt, Beispiele sind die Hohenheimer Straße, Pragstraße oder Heilbronner Straße.

Die Fortschreibung der bisherigen Entwicklung der Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung lässt ein Unterschreiten der Grenzwerte in den kommenden ca. 3 Jahren erwarten. Zusätzlich beschlossene Maßnahmen des Gemeinderats wie z.B. weiterer Ausbau des ÖPNV oder der Elektromobilität lassen eine schnellere Reduzierung und Unterschreitung der Grenzwerte erwarten.

Trotz dieser positiven Entwicklungsaussichten wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart gefordert, und vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, dass nur Fahrverbote eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte erzielen könnten.

Wir halten diesen Beschluss der Gerichte im Grundsatz für unverhältnismäßig, müssen aber akzeptieren das in einem Rechtsstaat höchstrichterliche Urteile umzusetzen sind.

Im Entwurf der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Entwurf der
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beantragen wir folgende Änderungen:

Die Maßnahme M1 "Ganzjähriges Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V" wird abgelehnt.

Die Maßnahme M12 "Ausweitung Tempo 40 auf Steigungsstrecken" wird abgelehnt.


Der Versuch die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung durch Tempo 40 an Steigungsstrecken zu senken, erzielt keine nachweisbare Wirkung. Eine Studie mit Testfahrten durch Stuttgart aus dem Jahre 2015 von TÜV und LUBW belegten (siehe: "Weitergehende Auswertungen des PEMS-Messergebnisse aus Stuttgart und der darauf basierenden Berechnungsergebnisse mit dem Emmisionsmodell PHEM"), dass Tempo 40 an Steigungsstrecken im besten Fall keine negativen Auswirkungen auf die Luftqualität hat.

Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart schreibt in seiner Urteilsbegründung vom 26.6.2017, dass es sich bei der Maßnahme "Tempo 40 km/h auf weiteren Steigungsstrecken im Stadtgebiet" einzuführen, "um keine Luftreinigungsmaßnahme im Sinne des § 47 Abs. 1 BlmSchG" handelt und "Hinzu kommt, dass diesen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf weiteren Steigungsstrecken in der Umweltzone Stuttgart von den Gutachtern praktisch kein NOx-Emissionsminderungspotenzial attestiert wird (0% bzw. unter 0,5%, vgl. Abschlussbericht zum GWG, a.a.O.; ebenso Planentwurf 3. Fortschreibung vom Mai 2017, S. 117)."

Ferner ist die Auswahl der acht auf Tempo 40 umzuwandelnden Steigungsstraßen gegenüber der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar. Vier der acht Straßenabschnitte verfügen über eine Steigungsrate von unter 6%. Die Heilbronner Straße mit einer gerade einmal 3,4% Steigung auf einer Länge von 2710 Metern dürfte topographisch im Stuttgarter Kontext als Ebene angesehen werden. Zudem befürchten wir durch eine dortige Temporeduzierung zusätzlichen Ausweichverkehr auf der Cannstatter Straße.

Mithin wäre ein Ausbau von Tempo 40 an Steigungsstrecken keine Luftreinigungsmaßnahme, wenn nicht gar das Gegenteil, und wird von uns abgelehnt.

Die Maßnahme M2 "Sonderfahrstreifen für den Busverkehr stadtauswärts zwischen dem "Wulle-Steg" an der Willy-Brandt-Straße und der Kreuzung Am Neckartor" lehnen wir ab.

Diese vom Landesverkehrsministerium vorgeschlagene Maßnahme ist bezeichnend für die ideologiegetriebene Sichtweise des Landesverkehrsministers. Statt wie vom Bund gefordert, den Standort der Messstation "Neckartor" einer objektiven Prüfung auf Repräsentanz zu unterziehen, möchte das Landesverkehrsministerium lieber den KFZ-Verkehr um eine Fahrspurbreite von der Messstation wegverlegen. Das absehbare Risiko, mehr Stau an der Heilmannkreuzung zu produzieren, wird glücklicherweise sowohl von uns, als auch von der Stadt Stuttgart abgelehnt. Zudem bietet die Maßnahme laut der SSB keinen Vorteil für den ÖPNV, im Gegenteil fürchtet die SSB Nachteile für die Akzeptanz der neuen X1-Buslinie auf der Bundesstraße 14.

Die Maßnahme M6 "Testweise Einführung einer Busspur in der Wagenburgstraße Anfang 2019" lehnen wir ab.

Trotz des kommenden Parkraummanagements im Stuttgarter Osten, stehen die Anwohner im Umkreis der Wagenburgstraße unter einem enormen Parkdruck. Ausreichend alternativer Parkraum steht für sie bisher nicht zur Verfügung. Laut der "Bürgerumfrage 2017" halten 58% der Bürger "Zu wenig Parkmöglichkeiten" für eines der größten Probleme der Stadt. Auch wenn prinzipiell eine Beschleunigung und Steigerung der Zuverlässigkeit im ÖPNV erstrebenswert ist, können wir ebenso wie die Stuttgarter Verwaltung der Maßnahme 6 des 3. Luftreinhalteplans nicht folgen. Für eine Gesamtbetrachtung der Lage vor Ort hätten wir zudem auch gerne noch die Machbarkeitsstudie der von den Grünen beantragten zweiten Röhre des Wagenburgtunnelns abgewartet.


Alexander Kotz Bulle-Schmid Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender


Thomas Fuhrmann Dr. Christian Vetter


zum Seitenanfang