Haushaltsantrag vom 10/16/2015
Nr. 896/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

AfD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Institut für Auslandsbeziehungen - Institutioneller Zuschuss

Nach § 2, Absatz 1 des 1983 geschlossenen Verwaltungsabkommens zur Förderung des
ifa verpflichteten sich Land und Stadt zur Förderung in gleicher Höhe und alle zwei Jahre
zur Anpassung an die Entwicklung der allgemeinen Kosten. 1993 hat die Stadt unter Hinweis auf die damals prekäre Finanzlage mit Zustimmung von Bund und Land ihren Zuschuss von 1.237.000 DM auf 600.000 DM (= 306.800 Euro) halbiert. Seit damals verhält sich die Stadt nicht mehr vertragskonform. Gegenwärtig zahlt das Land 742.000 Euro, während die Stadt lediglich 327.800 Euro zahlt.
Vertreter des Auswärtigen Amtes als Hauptzuschussgeber drängen auf eine Erfüllung des Verwaltungsabkommens durch die Landeshauptstadt Stuttgart, unterstützt von schriftlichen Anfragen von Mitgliedern des Präsidiums. Auch in der Gemeinderatsanfrage Nr. 189/2014 und der hierzu erstellten Stellungnahme wurde die sehr angespannte finanzielle Situation des ifa thematisiert und die Notwendigkeit der Erhöhung der städtischen Förderung zur künftigen Einhaltung des Verwaltungsabkommens dargestellt.

Im Jahr 2016 ist die nächste Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung vorgesehen.

Die Stadt als Trägerin des Rechtes kann es sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht leisten, weiter rechtsbrüchig zu sein. Vertragstreue und Rechtssicherheit sind Grundlagen eines dauerhaften profitablem Zusammenlebens. Deshalb sollte die Stadt ab sofort ihre Verpflichtungen in voller Höhe erfüllen. In Nachverhandlungen gilt es, die aus den Jahren seit 1993 angefallenen Schulden zu mindern oder zu erlassen.


Wir beantragen:

Ausgehend von den bisherigen Anpassungsraten von rund 2,07 % werden für die
Jahre 2016 und 2017 jeweils 429.600 Euro zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um den Verpflichtungen des Verwaltungsabkommens nachzukommen.

Weiterhin wird die Stadt Verhandlungen mit dem Ziel einer Neugestaltung des Vertrages aufnehmen.





Eberhard Brett Bernd Klingler Dr. Heinrich Fiechtner Prof. Dr. Lothar Maier





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