Antrag und Anfrage vom 03/04/2013
Nr. 113/2013

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Umverlegen der Abwasser-Sammler für den geplanten "Tiefbahnhof Stuttgart 21"

Das Tiefbauamt, Abteilung Stadtentwässerung und nachrichtlich auch der Oberbürgermeister, der Baubürgermeister und die Stadträtinnen und Stadträte haben auf 18.02.2013 datierte Post von der Gruppe "Ingenieure 22 für den Kopfbahnhof" bekommen.
Wegen der bedeutenden Inhalte der Sachverhalte wurde das Schreiben auch der Öffentlichkeit und der Presse zugänglich gemacht.

Wir denken, dass die Antworten der interessanten Fragen nicht nur in einen Antwortbrief an die "Ingenieure 22" sondern auch in den Ausschuss für Umwelt und Technik gehören.


Daher beantragen wir:
Die Stadtverwaltung nimmt in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Techik am 12. März 2013 Stellung zu dem Schreiben und liefert dem zuständigen Fachausschuss des Gemeinderats Antworten zu den gestellten Fragen.


Des Weiteren bitten wir um die schriftliche Beantwortung der im Schreiben der "Ingenieure 22" gestellten und weiterer Fragen:
  1. War das Tiefbauamt der Stadt Stuttgart seinerzeit in die Planung der vorgesehen Umverlege-Maßnahmen der Haupt-Abwasserkanäle einbezogen? Falls ja, in welcher Weise (federführend, selbst planerisch tätig, nur beratend tätig, nur Beistellen der Bestandsunterlagen, Prüfung und Freigabe)?
  2. Hat das Tiefbauamt der Stadt Stuttgart die Planung dieser Umverlegung der Haupt-Abwasser-Kanäle fachtechnisch geprüft und diesen so zugestimmt?
  3. Wurden die Abflussleistungen der Dükerung der einzelnen Abwassersammler hydraulische Nachweise erstellt und dem Tiefbauamt vorgelegt? Hat das Tiefbauamt diese überprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  4. Um wieviel verringert sich die mögliche Abflussleistung der einzelnen Abwassersammler durch die vorgesehene Dükerung?
  5. Um wieviel erhöht sich die vorgesehene Dükerung die Aufstauhöhe im Kanal vor dem Düker?
  6. Wie ist der Umschluss der einzelnen Abwasserkanäle auf die Düker vorgesehen? Wie lange dauert der Umschluss bei jedem einzelnen Düker? Wie und wohin wird während dieser Umschluss-Maßnahmen das Abwasser umgeleitet? Mit welchen Einschränkungen bei der Abwasser-Einleitung ist dabei für die Anlieger zu rechnen?
  7. Wie wirken sich die vorgesehenen Dükerungen der einzelnen Abwassersammler auf ein Starkregen-Ereignis aus wie jenes am 15.8.1972, als tiefergelegene Teile der Innenstadt überflutet wurden? Muss dann nicht bei gleicher Niederschlagsmenge mit deutlich größeren Überflutungsschäden gerechnet werden?
  8. Abwassertechnisch ist die geplante Einleitung des Abwassersammlers "Lautenschlagerstraße" in den vorgesehenen Düker "West" nicht vertretbar; hier muss schon bei mittleren Abflüssen mit Rückstau im Abwassernetz Bereich "Lautenschlager Straße" gerechnet werden. Bei Starkregen-Ereignissen ist dieser Bereich durch Überschwemmungsgefahr bedroht. Ausführliche Begründungen der vorstehenden Feststellung sind in dem Fachgutachten von Dipl.-Ing. Hans Heydemann, das dem Schreiben der "Ingenieure" beigefügt ist, enthalten. Hat das Tiefbauamt der Stadt Stuttgart seinerzeit die vorgesehenen Einführungen des Abwasser-Sammlers "Lautenschlager Straße" in den Düker des Abwasser-Hauptsammlers "West" in der geplanten Art und Weise zugestimmt? Warum wurde hier nicht auf einen eigenen Düker bestanden, der sicherer und frei von Rückwirkungen aus dem Hauptsammler "West" wäre?
  9. Welche Auswirkungen hat die auf 239,5 mNN hochgesetzte Überlaufschwelle im Abschlagbauwerk bei größerem Abwasser-/Niederschlags-Anfall auf die Entwässerung des Innenstadtbereiches um die Lautenschlager Straße? Wurde hierüber ein hydraulischer Nachweis vorgelegt und dieser vom Tiefbauamt geprüft?
  10. Warum wurde die Umverlegung des Abwassersammlers "Lautenschlager Straße" innerhalb der Baugrube für das Technik-Gebäude nicht so geplant und ausgeführt, dass diese für die spätere Dükerung mitgenutzt und so unnötige Baukosten von mehreren hunderttausend Euro für die vorgesehene zweite Umlegung dieses Kanales einzusparen gewesen wären?
  11. Wie sollen die einzelnen Dükerrohre von den unvermeidbaren Schlammablagerungen gereinigt werden?
  12. In welchen Zeitabständen müssen diese regelmäßigen Reinigungen durchgeführt werden? Welche laufenden Kosten fallen dabei jährlich an?
  13. Wer wird diese laufenden Reinigungskosten zukünftig tragen? Die Deutsche Bahn AG als Verursacher? Oder die Stadt Stuttgart als Eigentümerin und Betreiberin der Abwasser-Anlagen?
  14. Werden diese zusätzlichen entstehenden Kosten für Reinigung, Wartung und Unterhalt der Düker auf die Bürger der Stadt Stuttgart umgelegt? Wie hoch werden diese zusätzlichen Umlagekosten dann sein?
  15. Hat das Tiefbauamt der Stadt Stuttgart seinerzeit Einspruch gegen die vorgesehenen Umverlegungen und Dükerungen der Abwassersammler für das Vorhaben "Stuttgart 21" wegen der Auswirkungen auf die Abwasser-Ableitung aus der Innenstadt erhoben? Falls nein, warum nicht?
  16. Wurde seinerzeit die Zustimmung des Tiefbauamtes zu diesen Umverlegungen und den Dükerungen der Haupt-Abwässerkanäle für das Vorhaben "Stuttgart 21" von höherer politischer Seite (z.B. Oberbürgermeister Wolfgang Schuster? / Baubürgermeister Hahn?) angeordnet und vorgegeben?

Die bis zum Abschluss der Rückabwicklung noch geltenen Verträge zu den Cross-Border-Leasing (CBL)-Geschäften betreffen auch derzeit noch o.a. Entwässerungsanlagen. Bürgermeister Thürnau hat ja dankenswerter Weise inzwischen seine irrtümlich in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 29.02.2013 gemachte Aussage, dass dies nicht so sei, revidiert.
Daher fragen wir des Weiteren - unabhängig vom Schreiben der "Ingenieure 22":

17. Sind jedwede Veränderungen an den Entwässerungsanlagen mit den
Vertragsbeteiligten der entsprechenden CBL-Geschäfte zu thematisieren? Müssen
solche Veränderungen gegenüber diesen Vertragsbeteiligten z.B. angezeigt, von
diesen genehmigt oder sonstwie gehandhabt werden? Wenn ja, ist dies geschehen?
Sind aus den geplanten technischen Veränderungen irgendwelche terminlichen oder
monetären Konsequenzen hinsichtlich der noch geltenden CBL-Verträge zu erwarten?


Tom Adler Hannes Rockenbauch


Gangof Stocker


zum Seitenanfang