2. Unabhängig von Ziffer 1 werden für den Personalservice-Bereich der Bäderbetriebe als Sofortmaßnahme mindestens 1,5 zusätzliche Vollzeitstellen EG10 geschaffen
Bei den Bäderbetrieben fallen im zentralen Funktionsbereich Aufgabenumfänge in der Größenordnung der anderen Eigenbetriebe und Ämter an. Es fehlen aber dazu adäquate Organisationsstrukturen und eine angemessene personelle Ausstattung, Die bisherige Praxis, zentrale übergreifende Aufgaben mit Stellenanteilen der Abteilungsleitungen abzuarbeiten, hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Denn wegen der Fülle der Verwaltungsaufgaben mit engen Terminvorgaben können viele betriebliche Aufgaben nicht zeitnah abgearbeitet werden. Fachabteilungen und deren Leitungen müssen deshalb von nicht fachbezogenen Aufgaben zentraler Verwaltung entlastet werden, um sich ihren spezifischen Aufgaben vollumfänglich widmen zu können (z.B. Bäderentwicklungsplan, Kundenservice, Personalführung, Digitalisierung).
Besonders kontraproduktiv für eine effiziente Aufgabenerledigung stellt sich dies im Bereich Personalsachbearbeitung (Abt.3) dar. Von dessen bisher 1,5 Stellen müssen 0,5 Stellen durch die Abteilungsleitung abgedeckt werden.
Die Bäderbetriebe haben auf Grund des saisonalen Personalmehrbedarfs eine Fluktuationsquote von über 25%. Dies erfordert bei 380 Beschäftigten der BBS zwingend einen Personalschlüssel für den Personalbereich, der diesen besonderen Bedingungen Rechnung trägt, das bedeutet zusätzlich 1,5 Stellen.
Thomas Adler Hannes Rockenbauch (Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)