Antrag vom 10/17/2022
Nr. 329/2022

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Betreff

Umsetzung des Stuttgarter Klimafahrplans erfordert aktive Unterstützung durch Land und insbesondere EnBW!

Im Stuttgarter Klimafahrplan heißt es im Steckbrief 7 "Ausbau des Fernwärmenetzes und Aufbau neuer, klimaneutraler Wärmenetze": Es wird empfohlen, bis 2035 die Fernwärme Stuttgarts auf 38% der Gebäudebeheizung (GHD, Haushalte, Stadt) und 50% der Industrie (Prozesse und Beheizung) auszubauen, sowohl was die Verdichtung als auch die Erweiterung von Fernwärmenetzen betrifft“.

Dies ist eine zentrale Maßnahme zur Erreichung der Klimaneutralität 2035. Zur konsequenten Umsetzung von Maßnahme 7 des Stuttgarter Klimafahrplans und einer sozial gerechten Gestaltung der Wärmewende ist eine kooperative Zusammenarbeit zwischen EnBW und Stadt Stuttgart unerlässlich. Diese ist derzeit noch ausbaubar, so wurde beispielsweise die Fernwärmestudie bei Ramboll alleine von der Stadt beauftragt und finanziert. Auf rechtlichem Wege kann die Stadt eine enge und für die Stadtgesellschaft transparente Kooperation mit der EnBW nicht erzwingen. Der noch immer nicht abgeschlossene Rechtsstreit zur Übernahme des Fernwärmenetzes durch die Stadt Stuttgart darf jedoch kein Hinderungsgrund für eine konsequente Umsetzung des Stuttgarter Klimafahrplans sein.

Im nun vorliegenden Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes soll den Wärmenetzbetreibern weiterhin nicht vorgeschrieben werden, Planungen zum Ausbau und zur Dekarbonisierung der Netze (Transformationspläne) vorzulegen. Im Rahmen der Erarbeitung von Wärmeplänen werden die Energieversorger derzeit lediglich aufgefordert den Städten und Gemeinden Bestandsdaten zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz dazu verpflichtet das Hamburger Klimaschutzgesetz Wärmeversorgungsunternehmen, für ihre Wärmenetze einen Dekarbonisierungsfahrplan vorzulegen. Darin ist darzulegen, wie das Ziel der nahezu klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2050 erreicht werden kann und wie sichergestellt wird, dass bis zum 31. Dezember 2029 mindestens 30 v.H. der aus dem jeweiligen Netz genutzten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt. Das am 15. September 2022 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Förderung von effizienten Wärmenetzen (BEW) fördert die Erarbeitung von Transformationsplänen.

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, in wie weit das Land der EnBW und anderen Wärmeversorgungsunternehmen auf rechtlichem Wege vorschreiben kann, Transformationspläne zur Dekarbonisierung vorzulegen und im Klimaschutzgesetz BW zu verankern. Auch im Aufsichtsrat der EnBW muss auf eine Darlegung eines Dekarbonisierungsfahrplans hingewirkt werden.

Im Zuge der Erstellung des Transformationsplans soll die EnBW außerdem aufzeigen, wie im Rahmen der aktuell gewählten Fuel-Switch-Strategie (Umstellung der Kraftwerke am Fernwärmenetz von Kohle über Gas auf Wasserstoff bis 2035) sozial verträgliche Preise für die Endkunden auch dauerhaft gesichert werden können (z.B. Preisparität der Wärmeabgabepreise zu Abgabepreisen von Niedertemperaturnetzen gespeist durch Großwärmepumpen).

Wir beantragen:


Gezeichnet:

Dr. Michael Jantzer Lucia Schanbacher
SPD-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion

Petra Rühle Gabriele Munk
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion
Fraktionsvorsitzende


Hannes Rockenbauch Stefan Urbat
Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION
Fraktionsvorsitzender
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