Antrag vom 11/06/2014
Nr. 328/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Nichterlöschensbescheinigung für Drittstaatsangehörige im Rentenstand

Grundsätzlich erlischt die Aufenthalts-  oder Niederlassungserlaubnis von Drittstaatsangehörigen bei einem Auslandsaufenthalt von über 6 Monaten.

Auch in Stuttgart erreichen immer mehr Migranten der ersten Generation das Rentenalter. Viele entscheiden sich im Ruhestand zwischen Stuttgart und ihrem Heimatland zu pendeln und beachten häufig die Aufenthaltsfristen für das Ausland nicht. Die Folge ist nicht nur, dass die Rentner nicht mehr nach Deutschland einreisen können, sondern, selbst wenn die Einreise gelingt, sie hier um ihren Aufenthaltsstatus kämpfen müssen.

Auf Antrag kann zwar von der Ausländerbehörde, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wie z.B des gesicherten Unterhaltes, eine sog. Nichterlöschensbescheinigung ausgestellt werden, so dass sich auch Rentner aus den sog. Drittstaaten mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten können, ohne dass ihre Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erlischt . Vielen Rentnern ist dies jedoch unbekannt.
 
Wir  b e a n t r a g e n  daher:

1. Die Verwaltung  berichtet im IntA über die sog. Nichterlöschensbescheinigung für Drittstaatsangehörige. Erhalten die Drittstaatsangehörigen Informationen hierzu und werden aufgeklärt?

2. Hilfsweise, für den Fall, dass eine solche Aufklärung nicht stattfindet:
Die Verwaltung überprüft und legt dar, in welcher Form - z.B. durch eine Zusammenarbeit mit den Rentenversicherungsträgern und einem Infoblatt, das dem Rentenbescheid beigefügt ist- die Rentner aus den Drittstaaten über die Rechtsfolgen eines Auslandsaufenthaltes von über 6 Monaten, sowie über die Möglichkeit  eine Nichterlöschensbescheinigung bei der Ausländerbehörde zu beantragen, informiert werden könnten.
 

Bernd Klingler Dr. Dr. Heinz Lübbe Dr. Matthias Oechsner Sibel Yüksel
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender



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