Antrag
vom
10/05/2012
Nr.
317/2012
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Kündigungssperrfrist für Mietwohnungen muss wieder 10 Jahre betragen
Vor allem junge Leute kommen nach Stuttgart, um ihren Beruf zu erlernen und möchten ihn hier auch ausüben. Familien wollen in der Stadt leben, weil Familie, Beruf und Freizeit so am leichtesten zu vereinbaren sind. Sie wollen also kurze Wege. Diese sind u. a. auch der Grund für Senioren, aus dem Umland nach Stuttgart zu ziehen.
Diese "Renaissance der Stadt" lässt Wohnraum knapp werden und die Mieten steigen. Hinzu kommt aktuell die Wertschätzung von Wohnraum als Geldanlage.
Da ist es umso notwendiger, Mietern Schutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu geben. Dafür gibt es eine Kündigungssperrfrist, die aktuell allerdings nur 3 Jahre beträgt. In Stuttgart galt bis 2001 schon mal eine Frist von 10 Jahren. Diese ist wieder einzuführen.
Den Weg dahin nennt das BGB im § 577a - Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung - in Abs. 2:
Die Frist nach Absatz 1 beträgt bis zu zehn Jahre, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 2 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete und die Frist nach Satz 1 durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens zehn Jahren zu bestimmen.
Wir beantragen:
Die Verwaltung beantragt beim Land eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist für Stuttgart von 10 Jahren.
Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende
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