Antrag vom 07/28/2020
Nr. 342/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan: Auch den Schwächsten helfen, Bildung und Kultur unterstützen, Impulse für den Non-Food-Einzelhandel und die Gastronomie mit einem Stuttgart-Scheck

I. Antrag zum Jahresabschluss 2019: Vorsorge für das schwierige Jahr 2021

Wir beantragen zur GRDrs 512/2020 (Jahresabschluss 2019) dem vorgelegten Beschlussantrag mit der Maßgabe zuzustimmen, dass die Liquiditätsreserve zur Sicherstellung laufender Auszahlungen auf 51 Mio. Euro reduziert wird. Die dadurch entstehende zusätzliche freie Liquidität von rd. 70 Mio. Euro soll einen Teilbetrag der Lücke schließen, die für das kommende Haushaltsjahr 2021 zu erwarten ist.


II. Nachtragsetat 2020 mit Hilfen für die Schwächsten der Stadtgesellschaft, für die lokale Wirtschaft, Familien mit kleinen Kindern, Bildung und Kultur

Wir beantragen zum Entwurf eines Nachtragshaushaltsplans für 2020 die Beschlussfassung zu Punkt 1 der GRDrs 513/2020 mit folgenden Maßgaben:
  1. Der Zuschuss an die Volkshochschule wird nicht um zwei Mio. Euro, sondern um 3,2 Mio. Euro erhöht, weil mit diesem Defizit in diesem Jahr zu rechnen ist und auch im Herbstsemester aufgrund der Hygiene- und Abstandregeln kein umfassender Kursbetrieb möglich sein wird.
  2. Die beabsichtigte Senkung der Kitagebühren für Familiencard-Inhaber im U3-Bereich wird wie geplant durchgeführt (rd. 300.000 Euro in 2020).
  3. Die schnellen Hilfen für die Schwächsten in der Stadtgesellschaft (Antrag Nr. 250/2020) werden in den Nachtragshaushaltsplan aufgenommen und kommen in diesem Jahr in der von der Sozialverwaltung in der SGA-Sitzung am 20.07.2020 als möglich skizzierten Form zur Auszahlung. Dafür sind 2.170.120 €, um Empfänger*innen existenzsichernder Leistungen einen Einmalzuschuss in Höhe von 40 € für Hygiene- und Kommunikationsmittel zukommen zu lassen, sowie 282.300€, bereitzustellen, um einen Kinderbonus in Höhe von 300 € an diejenigen auszuzahlen, die vom Bund keinen Kinderbonus bekommen oder dieser auf die Leistungen nach AsylBLG angerechnet wird.
  4. Die mit den Anträgen 281/2020, 284/2020 vorgeschlagenen Unterstützungsmaßnahmen für die Kultur sowie eine zusätzliche Unterstützung für die Kulturgemeinschaft in Höhe von 150.000 Euro werden ebenfalls in den Nachtragshaushaltsplan aufgenommen (insgesamt 750.000 Euro).
  5. Mit Stuttgart-Schecks der lokalen Wirtschaft einen starken Impuls geben: Die Landeshauptstadt unterstützt mit Gutscheinen im Wert von 50 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 100 Euro pro Haushalt bis zu vier Personen und 150 Euro pro Haushalt ab fünf Personen den Stuttgarter Handel, Gastronomie und Kultur in der Stadt. Diese sind innerhalb eines Jahres im Stuttgart Non-Food-Einzelhandel, in der Stuttgarter Gastronomie oder in Stuttgarter Kultureinrichtungen einzulösen. Die Verwaltung erarbeitet hierfür ein gangbares Konzept zur Umsetzung. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel (29 Mio. Euro) werden in den Nachtragshaushaltsplan für 2020 eingestellt.
  6. Die Finanzierung des Energieberatungszentrums Stuttgart e.V. (EBZ) wird für das Jahr 2020 und 2021 um 110.000 Euro auf insgesamt 125.000 Euro aufgestockt.
  7. Die Finanzierung der für die Punkte 1-6 erforderlichen Mittel erfolgen durch eine Reduzierung der Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke im Haushalt der Stadtkämmerei (200) (Anlage 2, Seite 7).

III. Haushaltssperre für 2021 ohne Kürzungen bei Soziales und gesellschaftliche Integration sowie bei Familien und Bildung

Wir beantragen, den Beschlussantrag 3b) der GRDrs 513/2020 wie folgt neu zu fassen:
"b) Um den dafür erforderlichen Handlungsspielraum für Verwaltung und Gemeinderat zu sichern, dürfen Planansätze des Haushaltsjahres 2021 im Ergebnishaushalt grundsätzlich nur bei gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zu 100% verfügt werden. Über die anderen Planansätze darf bis zur Beschlussfassung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2021 vorerst nur zu 75% verfügt werden, wobei diese Sperre nicht für die Referate Soziales und gesellschaftliche Integration sowie Jugend und Bildung gilt."


Martin Körner Jasmin Meergans Dejan Perc
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende


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