Haushaltsantrag vom 10/16/2017
Nr. 725/2017

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, Die STAdTISTEN
Betreff

Haushalt 2018/2019
Grün- und Gehölzrückschnitt an Feld- und Wirtschaftswegen

Die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion hat bereits in mehreren Anträgen eindringlich darauf hingewiesen, dass es beim Grün- und Gehölzrückschnitt an Feld- und Wirtschaftswegen erhebliche Defizite gibt (zuletzt mit Antrag Nr. 268/2016 vom 01.09.2016). Mangelnder Rückschnitt erschwert die Durchfahrt und führt zu Beschädigungen an landwirtschaftlichen und anderen Fahrzeugen. Zudem gefährdet in die Wege ragendes Grün und Geäst teilweise die Verkehrssicherheit, wenn zum Beispiel beim Abbiegen Freizeitsportler nicht rechtzeitig gesehen werden können. Auch für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr und andere) gibt es stellenweise kaum ein Durchkommen.

Es ist Aufgabe der Kommune, also der Landeshauptstadt Stuttgart, die Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Feld- und Wirtschaftswegen zu gewährleisten. Dazu gehört es auch, ein ausreichend großes Lichtraumprofil (Breite 3,5 m, Höhe 3,5 m) freizuhalten und nötigenfalls freizuschneiden. Dieser Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, weshalb es zu Schäden an Fahrzeugen kam.

Zwar ist man seitens der Stadtverwaltung bemüht, dem Bedarf nachzukommen, scheitert aber allzu oft an nicht in ausreichendem Maße vorhandenen Ressourcen oder an bürokratischen Hürden.

Bei Grundstücken in städtischem Eigentum ist die Situation vergleichsweise einfach: Wird beispielsweise durch einen Landwirt mangelnder Rückschnitt an städtischen Grundstücken gemeldet, dann veranlasst das Tiefbauamt, das für die Verkehrssicherheit an öffentlichen Verkehrs- und Feldwegen zuständig ist, im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten den Grün- und Gehölzrückschnitt. Die Maßnahmen werden durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, durch Jahresbaufirmen oder durch Spezialfirmen mit Großrückschnittgeräten durchgeführt.

Bei Grundstücken in Privateigentum stellt sich die Situation anders dar, weil die Grundstückseigentümer für den Rückschnitt zuständig sind. Bislang wird so verfahren, dass die Eigentümer bei Bedarf seitens der Stadt unter Fristsetzung dazu aufgefordert werden, den Grün- und Gehölzrückschnitt vorzunehmen. Dazu muss der jeweilige Eigentümer ermittelt werden. Kommt der betreffende Eigentümer der Aufforderung nicht nach, wird er unter Setzung einer Nachfrist erneut aufgefordert. Lässt der Eigentümer die Frist verstreichen ohne den Rückschnitt vorzunehmen, dann veranlasst das Tiefbauamt den Rückschnitt auf Kosten des Eigentümers.


Wir beantragen:

Die Landeshauptstadt Stuttgart beauftragt Lohnunternehmen mit entsprechenden Geräten und Maschinen, den Grün- und Gehölzrückschnitt an Feld- und Wirtschaftswegen vorzunehmen (ein entsprechender Versuch hat bereits stattgefunden). Dabei ist ein Lichtraumprofil von mindestens 3,5 m in der Breite und 3,5 m in der Höhe einzuhalten. Um diese Maßnahmen auf der gesamten Gemarkung der Stadt durchführen zu können, werden zunächst für zwei Jahre (2018 und 2019) folgende Mittel im Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellt:


Maßnahme Kosten 2018 Kosten 2019

Grün- und Gehölzrückschnitt an Feld-
und Wirtschaftswegen mit entsprechen-
den Geräten und Maschinen 250.000 Euro 250.000 Euro

Personalkosten
für Vergabe und Bauüberwachung
(städtische/r Mitarbeiter/in) ca. 40.000 Euro ca. 40.000 Euro

Gesamtkosten pro Jahr ca. 290.000 Euro ca. 290.000 Euro


Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.


Dr. Ralph Schertlen
Die STAdTISTEN


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