Antrag vom 09/16/2022
Nr. 282/2022

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Grundsteuerreform nicht für städtische Mehreinnahmen missbrauchen!

Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bestehende System der Erhebung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig, da es ähnliche Grundstücke unterschiedlich belastet und somit gegen das verankerte Gebot der Gleichbehandlung aus dem Grundgesetz verstoße. Aufgrund dessen wurde der Bundesgesetzgeber dazu aufgefordert, bis zum 01. Januar 2025 ein neues Recht für die Grundsteuer zu schaffen.

Grundziel der neuen Gesetzeslage ist, dass der bislang zugrundeliegende Einheitswert abgeschafft werden soll. In Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung im Zuge der Gesetzesnovelle entschieden, die Grundsteuer - als wichtigste kommunale Einnahme neben der Gewerbesteuer – künftig nur anhand der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts zu berechnen.

Zur Ermittlung der dafür benötigten Angaben sind derzeit alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre individuelle Grundsteuererklärung über das Online-Formular der Steuerplattform ELSTER abzugeben. Leider zeigt dieser Vorgang mal wieder für alle Betroffenen sehr deutlich, wie rückständig Deutschland bei der Digitalisierung solcher Prozesse ist und wie wenig bürger- und nutzerfreundlich diese Plattform erstellt wurde. Jeder Online-Shop, ob Internethandel oder Reisebuchungen und vieles mehr, ist um Welten besser für die Nutzer programmiert und gestaltet als die ELSTER-Plattform. Die führt bei vielen Nutzern vor allem zu unnötigem Zeitaufwand und Verärgerung.

Durch die neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wird es zwangsläufig ab 2025 dazu kommen, dass für manche Grundstücke in unserer Stadt mehr Grundsteuer anfallen wird, für andere wiederum weniger als bisher. Neben den neuen Grundlagen ist für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer der kommunale Hebesatz entscheidend. Mit diesem kann der Gemeinderat einen entsprechenden Zuschlag auf die Grundsteuerberechnung erheben.

Für uns als CDU-Fraktion ist dabei klar, die gesamten jährlichen Einnahmen der Stadt durch die neue Grundsteuerberechnung dürfen nicht höher sein als sie das bisher waren.

Über die Festlegung der Höhe des Hebesatzes durch den Gemeinderat, kann diese Einnahmeneutralität gewährleistet werden. Alle Mieter-, Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Unternehmen in unserer Stadt gemeinsam dürfen insgesamt nicht mehr belastet werden, auch wenn sich für die jeweiligen einzelnen Gebäude natürlich zwangsweise Veränderungen ergeben werden.


Im Zuge der Reform hat das Land Baden-Württemberg zudem den Weg für eine neue Novelle der „Grundsteuer C“ freigegeben. Ab 2025 können Kommunen damit auch gesonderte Hebesätze für unbebaute, aber baureife Grundstücke festlegen. Wir sind der Meinung, der Gemeinderat sollte diskutieren, ob eine höhere Besteuerung dieser baureifen Grundstücke zu mehr Wohnungsbau in unserer Stadt führen würde.



Wir beantragen deshalb:






Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid Dr. Carl-Christian Vetter
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender




Fritz Currle Bianka Durst



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