Haushaltsantrag vom 10/18/2011
Nr. 788/2011

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

HH 2012/2013 -- Bildungspolitik

Die bildungspolitischen Anstrengungen der LHS Stuttgart sind im Lichte der Haushaltsberatungen der letzten Jahre von mangelnder Konsequenz und Zielführung geprägt. Stand im Herbst 2009 noch die sog. Bildungspartnerschaft im Mittelpunkt der Haushaltsberatungen, ist hiervon zwei Jahre später nichts mehr zu hören. Stattdessen werden nun wieder neue Schwerpunkte ausgesucht, die mit ziemlicher Sicherheit in zwei Jahren in den Hintergrund rücken.
Bildungspolitisches Engagement einer Kommune macht jedoch nur bei einem Mindestmaß von Nachhaltigkeit und damit langfristiger Planung Sinn. In Zeiten begrenzter finanzieller Mittel zwingt dies zur Priorisierung von Vorhaben und Zielen.

Die Republikaner sprechen sich daher für eine langfristige Planung mit folgenden Zielsetzungen aus:
1. Vorrang muß die Sanierung der vorhandenen Schulgebäude haben. Dies dient der Sicherstellung des Unterrichts und dem Werterhalt.
2. Gesetzliche Aufgaben müssen erfüllt werden. Der schrittweise Ausbau der Kindertagesbetreuung ist entsprechend den Vorgaben des Bundes- und Landesgesetzgebers vorzunehmen.
3. Weitere Vorhaben wie die flächendeckende Einführung von Ganztagesschulen, Bildungspartnerschaft oder Inklusion müssen gegenüber den vorgenannten Aufgaben zurücktreten.

Die Republikaner treten daher dafür ein:
o daß vorrangig das Schulsanierungsprogramm II fortgeschrieben und entsprechend den Vorschlagen der Beratungsfirma in den Jahren 2012 und 2013 aufgestockt wird
o daß zudem für den Ausbau der Kindertagesbetreuung im Zeitraum 2012 und 2013 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
o daß der Ausbau von Ganztagesschulen im Zusammenhang mit der Einrichtung von sog. „Schülerhäusern“ zurückgestellt wird.

Im Einzelnen beantrage ich daher:

1. Das im Dezember 2009 beschlossene Schulsanierungsprogramm wird fortgesetzt. Für die Unterhaltung und bauliche Verbesserung von Schulen werden bereitgestellt: 2. Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung wird auf der Grundlage des Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften im Blick auf die Änderung des § 24 SGB VIII zum 01.08.2013 von einem Versorgungsgrad ausgegangen, wie er vom Land vorgegeben wird.
Dr. Rolf Schlierer
Stadtrat


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