Antrag vom 03/10/2010
Nr. 70/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Kriterien künftiger städtischer Kulturförderung

Was die neue Mehrheit im Gemeinderat in der abschließenden dritten Lesung des Doppelhaushaltes 2010/2011 an zusätzlichen Kürzungen für die Kultur im kommenden Jahr durchgesetzt hat, jetzt aber allem Anschein nach nicht mehr wahrhaben will, liest sich bei Jan Ulrich Welke in der Stuttgarter Zeitung vom 9. Januar 2010 wie folgt: „Für das Jahr 2011 müssen, so lautet als Ergebnis der Haushaltsberatungen die merkwürdige Kompromissformel, die Einrichtungen von sich aus weitere Kürzungsvorschläge in Höhe von 450.000 Euro vorlegen.“

Wir sind bereit, das, was Grün/Rot/Rot vor kurzem noch kraftvoll beschlossen hat, jetzt auch umzusetzen. Dafür jedoch die Kultureinrichtungen zur Verantwortung zu ziehen, würde nicht nur die Grenzen der Solidarität unter den Kulturschaffenden sprengen, es wäre zugleich auch verantwortungslos und ein Offenbarungseid mutloser Stuttgarter Kulturpolitik.

Nötig ist hingegen eine offene Debatte, die sowohl mit dem Ziel der Strukturbereinigung nicht mehr zu rechtfertigender städtischer Förderungen als auch in der beschlossenen Größenordnung von 450.000 Euro geführt werden muss. Grundlage für diese Diskussion, mit der wir innerhalb des Kulturausschusses am 23. März auf Schloss Solitude beginnen wollen, sind zunächst die Vorschläge der Kulturverwaltung aus den erst vor kurzem abgeschlossenen Haushaltsberatungen.

Nötig für diese Debatte sind aber auch klare, angemessene und nachvollziehbare Kriterien künftiger städtischer Kulturförderung. Für uns im Mittelpunkt steht dabei der Mehrwert für die gesamte Stuttgarter Bevölkerung. Deshalb sollten folgende Kriterien für eine Förderung aus städtischen Kulturmitteln in Zukunft mit ausschlaggebend sein:


1. unter dem Stichwort „kulturelle Bildung“ ein noch festzulegender verbindlicher Mindestanteil des Programmangebotes für Kinder und Jugendliche wie auch gegebenenfalls für die ältere Generation,

2. unter dem Stichwort „interkulturelle Öffnung“ wo immer möglich ein noch festzulegender Mindestanteil des Programmangebotes für Menschen mit Migrationshintergrund,

3. ein noch festzulegender Mindestanteil der kulturellen Veranstaltungen innerhalb der Grenzen unseres Stadtgebietes, zu denen auch die Außenstadtbezirke gehören,

4. ein noch festzulegender Mindestanteil an Eigeneinnahmen beispielsweise aus Mitgliedsbeiträgen, Eintrittserlösen usw., der erst erreicht werden muss, um überhaupt einen städtischen Zuschuss beantragen zu können,

5. ein noch festzulegender prozentualer Höchstsatz für die Gagen der auftretenden Künstlerinnen und Künstler im Verhältnis zum Gesamtbudget,

6. der Grundsatz, ausschließlich Kultureinrichtungen mit Sitz in der Landeshauptstadt einen Zuschuss zu gewähren.


Wir verstehen diesen Antrag als eine erste Sammlung möglicher Fördervoraussetzungen und wollen darüber, wie auch über andere Vorschläge, gerne mit den Sachverständigen Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Medien (AKM) wie auch den anderen Fraktionen auf Schloss Solitude diskutieren. Deshalb bitten wir die Kulturverwaltung, den Antrag zur weiteren Vorbereitung dieses Treffens allen Beteiligten zukommen zu lassen.




Jürgen Sauer Helga Vetter Fred-Jürgen Stradinger
Kulturpolitischer Sprecher Fraktionsvorsitzender


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