Antrag vom 09/24/2018
Nr. 286/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Neu vorgelegter Luftreinhalteplan des Landes - Änderungsanträge zum Vorschlag des Oberbürgermeisters für eine Stellungnahme mit GRDrs 758/2018

Bereits im vergangenen Jahr hat sich der Gemeinderat ausführlich mit dem Entwurf der 3. Fortschreibung eines Luftreinhalteplans für Stuttgart beschäftigt. Am Ende mehrerer Diskussionen hat der Gemeinderat dann am 29. Juni 2017 eine Stellungnahme gemäß GRDrs 282/2015 (Neufassung) beschlossen. Diesen damaligen Entwurf des Luftreinhalteplans hat die Landesregierung jedoch wenige Wochen später zurückgezogen, unter anderem, weil sie entgegen der Darstellungen im Stuttgarter Rathaus zwischenzeitlich zu der Auffassung gelangt war, dass die streckenbezogenen Fahrverbote der damaligen Maßnahmen 2a bis 2c rechtswidrig sind - wegen des dadurch ausgelösten Verlagerungsverkehrs.

Der jetzt neu vorgestellte Entwurf der Landesregierung für einen Stuttgarter Luftreinhalteplan ist in der Frage des örtlichen Geltungsbereichs möglicher Fahrverbote der vom Gemeinderat beschlossenen Stellungnahme nachgekommen (Siehe Beschlusspunkt 3 von GRDrs 282/2015-Neufassung) und sieht nun ausschließlich Fahrverbote in der Umweltzone Stuttgart vor (M1).

Positiv zu bewerten sind auch die Beiträge, die die Landesregierung zur Tarifreform im VVS und zur investiven Förderung des ÖPNV mittlerweile auf den Weg gebracht hat. Damit ist sie ebenfalls zwei aus unserer Sicht wichtigen Forderungen der Landeshauptstadt vom vergangenen Jahr nachgekommen (Vom Gemeinderat beschlossener SPD-Antrag 175/2017 zu den Maßnahmen M3 bzw. zu Kapitel 6.3. Siehe GRDrs 282/2015-Neufassung).

Im Gegensatz zu diesen positiven Meinungsänderungen schlägt die Landesregierung allerdings mit einer zusätzlich zu den von der Stadt jetzt aktuell eingerichteten Busspur für die neue Expressbuslinie X1 eine Maßnahme vor (M2), die ausschließlich auf das Neckartor abzielt, ohne dabei die negativen Auswirkungen auf die gesamte verkehrliche Situation am Neckartor und vor allem ohne dabei die negativen Auswirkungen für die neu eingerichtete Express-Buslinie zu beachten (Vergleiche den Vortrag der SSB in der öffentlichen UTA-Sitzung am 18.7.2017). Offensichtlich geht es bei der Maßnahme M2 ausschließlich darum, den Abstand der Autos zur Messstelle am Neckartor zu reduzieren, die dortigen Messwerte dadurch ggf. zu verbessern und dabei schlechtere Luft im weiteren Verlauf von Willy-Brandt- und Cannstatter Straße in Kauf zu nehmen.

Nicht akzeptabel ist auch die Verlängerung der bestehenden Busspur in der Wagenburgstraße (M6), ohne eine Lösung für das bereits heute vorhandene Parkplatzproblem der Anwohnerinnen und Anwohner vorzulegen. Auf diese Weise wird eine gute verkehrspolitische Idee politisch kaputt gemacht. Das ganze Vorgehen in dieser Sache widerspricht auch allen Regeln einer guten Bürgerbeteiligung. Schließlich wird in dem betreffenden Gebiet zum 1. Dezember 2018 das Parkraummanagement eingeführt. Gut, dass diese Maßnahme im Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls abgelehnt wird.

Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters in GRDrs 758/2018 zu und beantragen ausschließlich die folgenden Ergänzungen:

1. Sich selber Ernst nehmen: Stellungnahme des Gemeinderats vom 29. Juni 2017 bekräftigen
Es wird ein neuer Punkt 5 angefügt: "Im Übrigen bekräftigt der Gemeinderat seine am 29. Juni 2017 beschlossene Stellungnahme zu der im vergangenen Jahr ursprünglich von der Landesregierung vorgelegten dritten Fortschreibung eins Luftreinhalteplans für Stuttgart, insbesondere zu den Fragen von Geschwindigkeitsreduzierungen an Außerorts-Straßen, zu den Straßenbauprojekten in der Region, zur Temporeduktion auf Zubringerstraßen und zum Ausbau der Fernwärmeversorgung."

2. Jobticket für alle - für 365 Euro im Jahr: Neue Perspektiven für eine gerechtere Finanzierung des Nahverkehrs ermöglichen
Es wird ein neuer Punkt 6 angefügt: "Die Stadt Stuttgart bittet die Landesregierung, bei der von ihr beauftragten Untersuchung zu neuen Möglichkeiten einer soliden Finanzierung des laufenden ÖPNV-Betriebs für Stuttgart die Variante des für Arbeitgeber verpflichtenden Jobtickets zu untersuchen (Modell K in der Grundlagenuntersuchung zu Instrumenten zur Drittnutzerfinanzierung für den ÖPNV in Baden-Württemberg)."

3. Mehr Fairness beim Autoverkehr in der Region Stuttgart: weniger Autos sollten nach Stuttgart reinfahren
Es wird ein neuer Punkt 7 angefügt: "Die Stadt Stuttgart prüft - ggf. mit externer Hilfe - zusätzliche Möglichkeiten, die Zufahrt von Autos nach Stuttgart hinein mit Pförtnerampeln und zusätzlichen Park- and-Ride-Plätzen zu reduzieren. In einem ersten Schritt soll in einer Sitzung des Unterausschusses Mobilität dargestellt werden, auf welche Weise die Stadt Zürich erfolgreich dieses Konzept umsetzt."

4. "Die Wahrheit ist auf dem Platz": Wie soll die Einhaltung der Fahrverbote eigentlich kontrolliert werden?
Es wird ein neuer Punkt 8 angefügt: "Die Stadtverwaltung und/oder die Landesregierung berichten im ersten Halbjahr 2019 im Ausschuss für Umwelt und Technik über die Umsetzung des Fahrverbots. Der Bericht soll der Gemeinderat insbesondere darüber informieren, wie und mit welchem Erfolg das Fahrverbot in Stuttgart kontrolliert worden ist."


Martin Körner Susanne Kletzin Hans H. Pfeifer
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender


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