Anfrage vom 11/10/2020
Nr. 470/2020

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Perspektive für die Clubkultur: Jetzt schon an nächstes Jahr denken

Die Stuttgarter Clublandschaft steht mit dem Rücken zur Wand. Die Clubs waren die ersten, die vor vielen Monaten schließen mussten und auf absehbare Zeit wird es keine Öffnungsperspektive geben. Wer keine Möglichkeit hatte, im Sommer mit einer Außengastronomie über die Runden zu kommen, der hat seit Monaten keine Einkommensquelle.
Wir sind froh, dass die Landes- und Bundeshilfen die ersten Monate abfedern konnten. Ebenso hat die Verdopplung des Stuttgarter Live Music Fonds auf 160.000 Euro für das Jahr 2020 unterstützend für Clubs und Veranstalter*innen gewirkt.
Für das nächste Jahr müssen aber Lösungen gefunden werden, wie unter coronakonformen Hygienebedingungen wieder Partys stattfinden können. Ein Zusammenschluss aus Stuttgarter Clubbetreibern und Veranstaltern hat kürzlich bundesweite Presseaufmerksamkeit bekommen. In einem Konzeptpapier beschreiben sie eine technische Lösung, um die Kontaktverfolgung komplett digital zu organisieren.
An Indoor-Clubveranstaltungen ist momentan nicht zu denken. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit wird uns das Virus auch im nächsten Jahr begleiten. Wie die Pandemielage im Frühjahr 2021 aussieht, wissen wir heute nicht. Daher setzen wir auf rechtzeitige und vorausschauende Vorplanungen für den frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem wieder Veranstaltungen unter freiem Himmel möglich sind. Damit bis dahin alles Nötige vorbereitet ist, um Clubs die Durchführung coronakonformer Outdoor-Veranstaltungen zu ermöglichen,

bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Sieht die Stadt die Möglichkeit, eine Zwischennutzung auf dem Eiermann-Campus zu ermöglichen, solange dort noch keine Baumaßnahmen gestartet sind?
2. Wie schätzt die Stadt die Lage außerdem 3. Welche weiteren Flächen könnten aus Sicht der Verwaltung geeignet sein, um OutdoorVeranstaltungen für Clubs zu ermöglichen? Was müsste an diesen Flächen beachtet werden hinsichtlich Hygienekonzepten, Schallschutz, An- und Abreise und Logistik?
4. Wären für die Flächen jeweils Schallschutzgutachten oder weitere vorbereitende Maßnahmen erforderlich?

Marcel Roth Petra Rühle Andreas Winter


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