Haushaltsantrag vom 10/20/2015
Nr. 843/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2016/2017
Ein Gestaltungsbeirat für Stuttgart - Qualität in Städtebau und Architektur erhöhen

Gestaltungsbeiräte dienen bereits in 19 größeren Kommunen als unabhängige Fachgremien, welche die politischen Mandatsträger und die Fachverwaltungen bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen, mit dem Ziel, die architektonische Qualität und Baukultur auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebauliche und architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern.

Der Stuttgarter Städtebauausschuss, ein beratendes Gremium, hat sich für die Einsetzung eines Gestaltungsbeirats ausgesprochen, ebenso wie die fünf Kammergruppen der Stuttgarter Architektenkammer. Auch OB Kuhn steht diesem neuen Beirat positiv gegenüber.

Die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats ist dabei keine große Hürde mehr, denn man kann sich auch an den Satzungen und Vorgaben von Städten wie Freiburg orientieren. Dabei könnten der Städtebauausschuss und ein Gestaltungsbeirat nebeneinander bestehen. Wenn beide Gremien in Stuttgart aber nachhaltig wirken sollen, müssen deren Aufgaben und Abgrenzungen untereinander klar definiert und mit Satzungen hinterlegt werden. Der Städtebauausschuss könnte z.B. die strategische Stadtentwicklung begleiten, der Gestaltungsbeirat z.B. zu kritischen Einzelprojekten, zu Fragen des Denkmalschutzes und zum Bauen im Bestand Stellung nehmen.

Beim Land Baden-Württemberg können bis zum 30.10.2015 Fördermittel zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beantragt werden. Mit der Förderung unterstützt das Land Städte und Gemeinden, die erstmalig einen Gestaltungsbeirat einsetzen wollen. Die Architektenkammer Baden-Württemberg befürwortet dieses einmalige Pilotprojekt des Landes und steht Kommunen bei Fragen gerne zur Verfügung. Ein Antrag auf Förderung ist bis spätestens 30.10.2015 beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg einzureichen.


Wir beantragen:
  1. Die Fachverwaltung erarbeitet – unter Berücksichtigung des Vorschlags des Städtebauausschusses und der Architektenkammer Baden-Württemberg – einen Vorschlag, wie ein Gestaltungsbeirat für Stuttgart aussehen könnte und erstellt auch einen Entwurf einer Satzung.
  2. Die Fachverwaltung stellt weiter dar, wie beide Gremien, Städtebauausschuss und Gestaltungsbeirat, miteinander durch klar definierte Schnittstellen und Zuständigkeiten zum Wohl unserer Baukultur arbeiten könnten.
  3. Für die Arbeit des Gestaltungsbeirats mit einer Geschäftsstelle werden 100.000 Euro und 1 Stelle bereitgestellt.
  4. Die Landeshauptstadt Stuttgart bemüht sich um einen Zuschuss des Landes für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates.


Jürgen Zeeb Rose von Stein Konrad Zaiß Ilse Bodenhöfer-Frey
Fraktionsvors. stellv. Fraktionsvors.


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