Haushaltsantrag vom 10/15/2015
Nr. 761/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Grundsicherung von Strom für Geringverdienende und ALG-II-Empfänger_innen sicherstellen

Wir beantragen:
Begründung:

„Es kann nicht angehen, dass Strom in Deutschland zum Luxusgut wird. Energie gehört wie ein Dach über dem Kopf zum Existenzminimum. Damit einkommensschwache Haushalte nicht im Dunkeln sitzen bleiben, braucht es sofort und unbürokratisch eine Lösung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes im Februar dieses Jahres. Nach einer Studie sind die Hartz IV-Regelsätze für Strom deutlich zu niedrig. Der Paritätische hat errechnet, dass den ALG-II-Empfänger_innen je nach Haushaltsgröße bis zu 300 Euro im Jahr (25 Euro im Monat) fehlen. Nachforderungen am Jahresende können sie nicht ohne Verschuldungen begleichen, es kommt für nicht wenige zu Stromsperrungen: Nach der aktuellsten Angabe der Bundesnetzagentur gab es 2013 fast 345.000 Stromsperren bundesweit. Zu Stuttgart gab es in der Vergangenheit einige Zeitungsartikel, die von mehreren Tausend Stromabklemmungen jährlich berichten.

Es ist nicht abzusehen, dass sich der bundesweite Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger_innen in nächster Zeit den realen Preisen anpassen wird. 33,36 Euro stehen ALG-II-Empfänger_innen in diesem Jahr monatlich für Strom zur Verfügung. Ab kommendem Jahr steigt der Satz gerade mal um 41 Cents (1,2 %!), auf 33,77 Euro. Der Satz für Strom im Hartz-IV-Bezug war von Beginn an nicht den realen Kosten angepasst. Hinzu kommen die ständigen Strompreissteigerungen, die den Fehlbetrag stetig erhöhen. Auch in den kommenden Jahren sind weiter steigende Strompreise prognostiziert. Die Ratschläge des „Stromspar-Checks“ können ALG-II-Empfänger_innen meist nicht umsetzen, da das Geld für den Kauf stromsparender Geräte fehlt. Einkommensschwachen Haushalten mit Bonuscard geht es sehr ähnlich, auch hier können Stromrechnungen nicht mehr bezahlt werden.

Im Januar dieses Jahres hat der Bundestag einen Antrag der LINKE-Fraktion für ein gesetzliches Verbot von Stromsperren abgelehnt. In dem Antrag hatte die LINKE darauf hingewiesen, dass die EU-weit geltende Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Stromversorgung für schutzbedürftige Verbraucher_innen sicherzustellen. Obwohl sich andere Länder wie England oder Frankreich weitgehend daran halten, ist Deutschland Europaweltmeister bei den Stromsperren.

Die Stadt Stuttgart ist für die Entscheidungen des Bundes nicht verantwortlich. Es ist aber ihr Auftrag, für menschenwürdige Verhältnisse in ihrer Kommune zu sorgen, wenn diese nicht gegeben sind. Eine vom Strom abgeklemmte Wohnung, weil die Stromrechnung nicht bezahlt werden konnte, ist nicht menschenwürdig. Die Stadt kann und muss hier endlich ihren Beitrag leisten.

Thomas Adler Hannes Rockenbauch
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek


Gangolf Stocker Stefan Urbat Christian Walter


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